Das Parteiengesetz muss dringend überarbeitet werden. Seit die neuen Transparenzregeln 2012 in Kraft getreten sind, fallen immer neue Gesetzeslücken und Widersprüchlichkeiten auf. Mit einer solchen Unstimmigkeit wird der Gesetzgeber nun bei der Wahl zur Bundespräsidentschaft konfrontiert: Anders als Parteien müssen die Kandidaten nicht mit Strafen rechnen, wenn sie gegen die Wahlkampfkostenobergrenze verstoßen.

Das widerspricht klar der Intention des Parteiengesetzes. Um die Fairness unter den Bewerbern festzuschreiben, wurde damals beschlossen, dass sieben Millionen Euro pro Partei und Wahlkampf reichen müssen. Wenn es keine Sanktionen gibt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich die Kandidaten nicht an die Obergrenze halten.

Der Reparaturbedarf des Gesetzes zeigt sich auch, wenn die FPÖ keine Strafe zahlen muss, obwohl sie dagegen verstößt. Eigentlich ist es verboten, dass die Parlamentsklubs die Wahlkämpfe der Parteien finanzieren. Das Geld soll eben dem Parlamentarismus zugutekommen und nicht in Plakate fließen. Die Freiheitlichen haben es dennoch getan und sind damit straflos durchgekommen. Der Grund: Der zuständige Parteientransparenzsenat hätte eine Anzeige des Rechnungshofs gebraucht. Der wiederum verweist darauf, dass ihm dafür die Kompetenzen fehlen.

Nach drei Jahren ist klar, welche Lücken im Parteiengesetz klaffen. Es ist höchste Zeit, sie zu stopfen. (Lisa Kogelnik, 21.12.2015)