Wien – Bundespräsident Heinz Fischer hat heuer zu Weihnachten 20 Häftlinge begnadigt. Damit folgte er exakt den Vorschlägen von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP), berichtete das Ö1-"Morgenjournal" am Dienstag. Im Vorjahr hatten noch 30 Gefangene von einer Begnadigung profitiert.

Freikommen können auf diesem Weg nur Personen, deren Strafe fünf Jahre nicht übersteigt. Zudem muss ein bestimmter Teil der Haft schon absolviert worden sein. In Frage kommen lediglich Personen, die wegen leichterer Delikte, etwa Diebstahl, Betrug, fahrlässige Körperverletzung oder Verletzung der Unterhaltspflichten verurteilt wurden. (APA, 22.12.2015)