Wien – Hat der "Kurier" Geld für ein Interview mit Sami Mahmoud, dem Vater des verurteilten Terroristen Mohamed, gezahlt oder nicht? Um diese Frage dreht es sich im von Richter Gerald Wagner verhandelten Medienprozess, den die Zeitung gegen "Österreich" angestrengt hat. Letztere hatte nämlich genau das behauptet.

Genau genommen ist es schon der zweite Prozess zur Sache, den Wagner verhandelt. Denn er hat die beklagte Partei bereits dazu verurteilt, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Bei der aus rechtlichen Gründen notwendigen Fortsetzung versucht "Österreich"-Anwalt Peter Zöchbauer also nur noch abzuwenden, dass sein Auftraggeber dem "Kurier" auch noch Geld zahlen muss.

Interview nach Terrorvideo

Erster Zeuge ist ein weiterer Sohn des erkrankten Sami Mahmoud. Der klar sagt, sein Vater habe dem "Kurier" ein Interview gegeben, dafür aber weder Geld verlangt noch bekommen. Schließlich habe man nach dem Auftauchen eines Videos von Mohamed Mahmoud, in dem dieser einen Gefangenen köpft, eine Erklärung an viele Zeitungen geschickt. Es hätten daraufhin auch einige angerufen, Geld sei aber nie zur Rede gestanden.

Wie kam also "Österreich" zu dieser Behauptung? Im ersten Prozess hatte Reporter Karl W. ausgesagt, er sei bereits Monate vorher von Sami Mahmoud kontaktiert worden und habe ihn getroffen. Dabei sei ihm ein 20-seitiges Interview vorgelegt worden, für dessen Abdruck 5.000 Euro gefordert worden seien. Man habe nach Rücksprache mit der Chefetage dankend abgelehnt.

Chefredakteur ohne Beweise

"Österreich"-Chefredakteur Werner Schima erklärt Richter Wagner nun, für ihn habe die Behauptung, das Konkurrenzblatt habe das Gespräch gekauft, daher glaubhaft geklungen. Nur: Von einer Zahlung weiß er konkret nichts. Ebenso wenig ein weiterer Redakteur.

Für den Richter ist die Sache daher klar: Er spricht dem "Kurier" 800 Euro zu. "Es gibt kein einziges Beweismittel und keinen Zeugen, die eine Zahlung belegen", begründet er, es sei nur der Schluss aus dem angeblichen Treffen im Frühjahr gewesen. (Michael Möseneder, 22.12.2015)