Wien/Klagenfurt – Die Abbaugesellschaft der früheren Hypo Alpe Adria, Heta, muss ihre Halbjahresbilanz 2014 nicht neu erstellen. Als Periodenvergleich darf die Halbjahresbilanz aber auch nicht mehr dienen. Die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (ÖPR) hatte eine Wertberichtigung im Zusammenhang mit dem SEE-Verkauf von 1,2 Mrd. Euro als zu hoch bewertet angesehen. Die Heta hatte dies zurückgewiesen.

Die ÖPR, vulgo Bilanzpolizei, hatte den Jahresabschluss 2013 und die Halbjahresbilanz 2014 geprüft. Bei der Halbjahresbilanz sei die Rückstellung zu früh erfolgt, so die ÖPR. Der Einspruch der Heta gegen die ÖPR-Prüfung aktivierte die FMA, die Halbjahresbilanz genau so neuerlich prüfte, wie die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA. Es ging dabei um die Frage, ob sich die Heta zu dem Zeitpunkt nicht zu konservativ dargestellt habe.

Wie die "Bad Bank" Dienstagnachmittag auf ihrer Homepage mitteilte, muss sie auf Basis eines Bescheides den Halbjahresabschluss 2014 nicht neu erstellen. Dies begründet sich aber – wegen sehr wohl gegebener Formalfehler – aber auch damit, dass "die fehlerhafte Berichtsperiode in zukünftigen Konzernzwischenabschlüssen nicht mehr als Vergleichsperiode dargestellt wird".

Ein Heta-Sprecher sagte zur APA, dass man "die Fehlerfeststellung" nun auf der Homepage veröffentlicht habe und diese auch am 29. Dezember im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" veröffentlichen werde. "Damit sind wir allen unseren Verpflichtungen in diesem Zusammenhang nachgekommen."

Die Verstöße, die keine Bilanz-Neuerstellung nach sich ziehen, erfolgten zwei Mal gegen IAS- und einmal gegen IFRS-Standards – siehe http://go.apa.at/NHnQijYz. Die Veröffentlichung der Heta erfolgte nach dem Rechnungslegungskontrollgesetz (RL-KG) (APA, 22.12.2015)