Justizminister Wolfgang Brandstetter hat den Weisungsrat erfunden. Es fanden sich nicht viele Bewerber.

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Wien – Ab 1. Jänner 2016 soll der neue Weisungsrat stehen – also jenes Gremium, dessen Vorsitzender plus zwei Mitglieder den Justizminister beraten werden. Die entsprechende Novelle des Staatsanwaltsgesetzes tritt zu Jahresanfang in Kraft – noch hakt es allerdings bei der Ernennung der Mitglieder des Beratungsgremiums durch den Bundespräsidenten.

Vorsitzender des Weisungsrats ist ex lege der Leiter der beim Obersten Gerichtshof angesiedelten Generalprokuratur, derzeit ist das Werner Pleischl. Seine Pensionierung wurde auf Ende 2016 verschoben – "im Sinne der reibungslosen Umsetzung der Weisungsrechtsreform", wie es aus dem Justizministerium dazu hieß.

Unabhängige Experten

Die beiden weiteren Mitglieder und ihre Stellvertreter stehen aber noch nicht fest. Bei ihnen muss es sich laut Jobdescription des Justizministeriums unter Wolfgang Brandstetter (ÖVP) um "unabhängige Experten mit langjähriger Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht" handeln. Vorausgewählt werden sie vom Rechtsschutzbeauftragten der Justiz unter Einbindung der Präsidenten der Höchstgerichte. Über diesen Weg landet der Vorschlag bei der Bundesregierung – und dann ist der Bundespräsident am Zug. Er ernennt die Mitglieder (plus Stellvertreter) für sieben Jahre.

Genau da steckt die Sache nun aber. Denn gemäß Gesetz sollte dem Bundespräsidenten eine Wahlmöglichkeit eingeräumt werden. Sprich: Der Vorschlag der Bundesregierung sollte doppelt so viele Kandidaten enthalten, also acht Personen. Dazu ist es aber nicht gekommen – und Bundespräsident Heinz Fischer (SPÖ) hat dieses Manko auch thematisiert. Er habe kein Problem mit den vorgeschlagenen Personen, aber eben eines mit der Nicht-Auswahlmöglichkeit, heißt es.

Wenig Interessenten

Die Erklärung ist denkbar einfach: Es haben sich "nicht wesentlich mehr" Juristen um die Posten im Weisungsrat beworben als vom Gesetz her benötigt werden.

Tatsächlich beinhaltet der Vorschlag der Regierung genau vier Personen. Dem Vernehmen nach geht es um Ex-Generalprokurator Walter Presslauer, als dessen Stellvertreter steht der derzeitige Verfahrensrichter des parlamentarischen Hypo-U-Ausschusses, Walter Pilgermair, auf der Liste. Von Seiten der Wissenschaft sollen der Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs und, als Vize, seine Professorenkollegin Susanne Reindl-Krauskopf nominiert sein.

Aus der Präsidentschaftskanzlei ist zu hören, Fischer könnte zwar auf Auswahlmöglichkeit bestehen, es gebe aber "Ideen für Auswege". Tatsächlich versicherte Fischer am Mittwoch gegenüber der APA, dass er einen "vernünftigen Weg" für die Konstituierung des Weisungsrat anstrebe: "Ich werde mit dem Justizminister eine vernünftige einvernehmliche Lösung suchen und auch finden." Das werde auch rasch passieren, damit "der Weisungsrat ohne Verzug, in den ersten Jännertagen, seine Arbeit aufnehmen kann", so der Bundespräsident.

Keine bindende Stellungnahme

Der Weisungsrat wird den Minister bei der Erteilung von Weisungen beraten und bei Strafsachen gegen oberste Organe. Zudem kann der Minister ihn bei öffentlichkeitswirksamen Causen befassen, und "wenn er es wegen einer möglichen Befangenheit für erforderlich hält". Bindend ist die Stellungnahme der Weisen allerdings nicht. Brandstetter gilt in vielen Causen als befangen, er war vor seiner Zeit als Minister lange Strafverteidiger. (Renate Graber, 23.12.2015)