Wien – Der nächste formale Schritt für das in der Neuen Burg geplante Haus der Geschichte ist gesetzt: Heute, Mittwoch, wurde der Entwurf zur Änderung des Bundesmuseengesetzes von Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) in Begutachtung geschickt. Dieser sieht die organisatorische Andockung des Hauses an die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) vor, was auch eine Namensänderung mit sich bringt.

Im Rahmen der nunmehr "Österreichischen Nationalbibliothek mit dem Haus der Geschichte" soll das HGÖ laut Entwurf als eigenständiges Museum mit eigenem Budget und eigener Leitung geführt sowie von einem wissenschaftlichen Beirat und einem Publikumsrat unterstützt werden. Festgeschrieben wird auch die inhaltliche Ausrichtung des Hauses, das sich primär mit der österreichischen Geschichte seit 1918 befassen und "ein aktives und offenes Diskussionsforum für zeithistorische Fragestellungen und Themen der Gegenwartsgeschichte sein" soll. Dabei soll mit dem Österreichischen Staatsarchiv und anderen Bundeseinrichtungen kooperiert werden.

Wissenschaftlicher Beirat und Publikumsforum

Geregelt wird auch die Zusammensetzung eines sechsköpfigen wissenschaftlichen Beirats, der den künftigen Direktor des Hauses in fachlichen Angelegenheiten beraten und zugleich als Findungskommission für den Leitungsposten fungieren soll. Neben dem Generaldirektor des Österreichischen Staatsarchivs sollen je zwei Mitglieder vom Bundeskanzleramt und vom Wissenschaftsministerium sowie ein Mitglied von den Bundesländern für drei Jahre bestellt werden.

Weiters ist die Einrichtung eines Publikumsforums mit 20 Mitgliedern – je fünf aus den Bereichen Kunst und Kultur, Religion und Wissenschaften, Pädagogik und Wirtschaft – vorgesehen. Deren Anregungen müssen Beirat und Direktor "zumindest einmal jährlich gemeinsam behandeln und darüber einen schriftlichen Bericht verfassen". Bestellt werden die Mitglieder vom Bundeskanzler auf drei Jahre; die Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Die Kostenberechnungen für die Jahre 2015 bis 2019 sind im Rahmen der Novelle anders dargestellt als im Papier der Steuerungsgruppe, weil eine Schätzungenauigkeit von 25 Prozent einberechnet wurde. So sind maximale Baukosten von 12,5 Mio. Euro, Ausstattungskosten von 11,6 Mio. Euro, Vorbereitungskosten von 1,1 Mio. Euro für 2016 bzw. 1,8 Mio. Euro für 2017 sowie laufende Betriebskosten von 3,6 Mio. Euro ab 2018 budgetär vorgesehen. Hinzu kommen die Gebäudestruktur betreffende Kosten von 12,5 Mio. Euro für etwa Brandschutz und Stiegenumbauten.

Begutachtungsfrist bis 17. Jänner

Die von der Steuerungsgruppe mit 8,1 Mio. Euro veranschlagten Kosten für die notwendige Neuaufstellung der Sammlung alter Musikinstrumente wurden indes nicht in der Aufstellung berücksichtigt – weil diese ein anderes Museum, das Kunsthistorische, betreffen würden, wie es auf Nachfrage der APA aus dem Büro Ostermayers hieß. Die Begutachtungsfrist läuft bis 17. Jänner, dann soll die Gesetzesänderung rasch im Ministerrat und Parlament beschlossen werden und noch im ersten Quartal 2016 in Kraft treten, hieß es weiter. In weiterer Folge sollen die nächsten Schritte, darunter der Architekturwettbewerb und die Ausschreibung des Direktors des Hauses der Geschichte, eingeleitet werden. (APA, 23.12.2015)