Wien/Eisenstadt – Der Streit um Gatterjagden im Südburgenland zwischen dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) und dem Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly findet nun auch im Gerichtssaal statt. Mensdorff habe den VGT, der seit längerem gegen Gatterjagden protestiert, auf Unterlassung geklagt, erklärte VGT-Obmann Martin Balluch am Mittwoch in einer Aussendung.

Der Jagdbetrieb von Mensdorff-Pouilly im südburgenländischen Luising basiere praktisch nur auf der Zucht von Tieren und der massiven Fütterung und sei "der Angelpunkt der Gatterjagdszene im Burgenland", kritisieren die Tierschutzaktivisten. Er sei deshalb auch "in den Fokus" der seit Sommer dieses Jahres laufenden VGT-Kampagne gegen die Jagd auf Zuchttiere geraten. Dabei sei auch die Jagdpraxis dokumentiert worden, "um die Öffentlichkeit zu informieren, sodass eine demokratische Entscheidung, ob das geduldet oder gesetzlich verboten werden soll, möglich wird."

"Existenzbedrohende Ausmaße"

In seiner Zivilklage argumentiere Mensdorff-Pouilly, dass ihm bei seinem Jagdbetrieb "unwiederbringlicher Schaden" entstünde – die Aktivität des VGT habe "existenzbedrohende Ausmaße" angenommen, so Balluch. Neben der Unterlassung einer Besitzstörung werde auch auf einstweilige Vorkehrung geklagt.

Dies bedeute, das Gericht solle dem VGT-Obmann bis zum Urteil bereits die Unterlassung auftragen. Bei der Klage von Mensdorff handle es sich seiner Ansicht nach um "eine Einschüchterungsklage ohne Substanz", erklärte Balluch: "Wir werden uns aber nicht von unserer Arbeit abhalten lassen, sondern weiterhin Missstände bei der Jagd auf Zuchttiere an die Öffentlichkeit bringen." Der Zivilprozess soll im Jänner stattfinden. (APA, 23.12.2015)