Salzburg – Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat am vergangenen Freitag die Suspendierung des im April vom Dienst freigestellten ehemaligen Leiters der Landespersonalabteilung aus Formalgründen aufgehoben. Ein Sprecher von Personallandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden ORF-Salzburg-Bericht. Auf das laufende Disziplinarverfahren habe die Entscheidung keinen Einfluss.

Suspendierung zu spät

"Es wurde nicht inhaltlich entschieden. Das Landesverwaltungsgericht hat argumentiert, dass die Suspendierung zu spät ausgesprochen wurde." Der 55-jährige ehemalige Abteilungsleiter ließ sich am 9. April 2015 zunächst auf eigenen Wunsch vom Dienst freistellen, nachdem Mitarbeiter seinen Führungsstil kritisiert hatten. Im Oktober 2013 wurde er aber zusätzlich suspendiert, parallel läuft beim Land ein Disziplinarverfahren.

Der Ex-Abteilungsleiter kam nach Aufhebung der Suspendierung am Dienstag wieder in die Arbeit, blieb aber nur kurz. Wie Landesamtsdirektor Sebastian Huber sagte, habe er mit dem Mitarbeiter einvernehmlich eine Freistellung vereinbart, bis das Disziplinarverfahren beendet ist. Das werde frühestens im ersten Quartal 2016 geschehen. Der frühere Personalchef ist damit bei vollen Bezügen freigestellt. (APA, 23.12.2015)