Wien – Experten raten vor dem Jahreswechsel zu Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern. Durch unsachgemäßen Gebrauch pyrotechnischer Produkte werden neben erheblicher Sachschäden immer wieder Menschen schwer verletzt oder getötet. Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sind 97 Prozent der Unfallopfer Männer, hieß es in einer Aussendung am Sonntag.

"Die Verletzungen reichen von Verbrennungen und offenen Wunden an Händen und Fingern bis hin zu lebensbedrohlichen Folgen", sagte Othmar Thann, Direktor des KFV. Sorglosigkeit, Unachtsamkeit, fehlendes Gefahrenbewusstsein und die nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnikprodukten sind fast ausschließlich die Hauptgründe dafür, dass es rund um den Jahreswechsel regelmäßig zu Unfällen und Bränden kommt.

Manipulationen verboten

"Rund 600 Menschen verletzen sich jährlich beim Hantieren mit pyrotechnischen Produkten so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen", sagte Thann. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind besonders gefährdet. 65 Prozent (rund zwei Drittel) der Verletzten sind unter 25 Jahre alt – rund 20 Prozent unter 15 Jahre. "Gerade den jungen Burschen und Männern fehlt es oftmals am notwendigen Gefahrenbewusstsein und an essenziellem Wissen über den richtigen Umgang mit pyrotechnischen Produkten", so Thann.

Das KFV rät, nur zugelassene Feuerwerkskörper und diese nur entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, widmungs- bzw. bestimmungsgemäß unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen zu verwenden bzw. auf Feuerwerkskörper gänzlich zu verzichten. Vor allem nicht zugelassene oder selbst gebastelte Erzeugnisse stellen eine große und unkalkulierbare Gefahr dar. So können nicht zugelassene Knallartikel aufgrund zweifelhafter Stoffmischungen oder gefährlicher Gehäusebestandteile auch bei der Einhaltung größerer Sicherheitsabstände noch lebensgefährlich werden. Gebrauchsanleitungen sollten gelesen, beachtet und der angegebene Mindestsicherheitsabstand – besser sogar noch einen etwas größeren Abstand – eingehalten werden. Die Manipulation an Feuerwerken ist seit 2014 auch ausdrücklich gesetzlich verboten. (APA, 27.12.2015)