Bevor ein unpassendes Geschenk zum Staubfänger wird, empfiehlt sich ein Blick ins Internet.

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Das Weihnachtsfest bringt Familien und Verwandte zusammen, gegenseitiges Beschenken steht dabei oft auf der Tagesordnung. Doch nicht immer sorgen die festlichen Gaben für anhaltende Freude. Egal ob der Pullover von Oma, der so gar nicht zum eigenen Modegeschmack passen will oder das eigentlich tolle Buch, von dem man bereits eine Ausgabe hat – auf Heiligabend folgt unweigerlich die Frage: "Wohin damit?". Die Antworten finden sich, wie so oft, auch im Internet.

Wegwerfen, sofern es sich nicht um kurzfristig verderbliche Güter ohne Abnehmer handelt, sollte grundsätzlich die letzte Option sein. Denn immerhin steckt in den Geschenken (meist) ja ein Zeichen der Zuneigung. Daher sollte man dem gut Gemeinten eine zweite Chance bei einem neuen Besitzer schenken, bevor es zum Staubfänger wird. Dafür gibt es beispielsweise folgende Möglichkeiten:

Der Klassiker: eBay

Dass sich über die weltgrößte Verkaufs- und Auktionsplattform eBay kurz nach Weihnachten eine Flut an Artikeln in "wie neuem" Zustand ergießt, ist wohl beileibe kein Zufall. Recht unkompliziert, allerdings zu einem kleinen Obulus, lassen sich hier unpassende Geschenke zur Schau stellen und von Interessenten gekauft oder ersteigert werden.

Alternativ kann man auch das Marketplace-Angebot von Amazon nutzen. Dort gibt es allerdings kein Auktionsformat, dafür aber die Auslage des größten Onlinehändlers – jedoch auch nicht kostenlos.

Die regionale Lösung: Willhaben

Manche Dinge sind einfach unpraktisch zu verschicken. Wer sich die Mühen nicht antun oder die Umwelt schonen möchte, kann auf Kleinanzeigenportale zurückgreifen. In Österreich bietet hier Willhaben, Abteilung "Marktplatz", das größte Publikum und ermöglicht dabei auch eine Sortierung nach Bundesland.

Angeboten wird per Fixpreis oder per Angabe einer Verhandlungsbasis. Kommuniziert wird mittels E-Mail oder Telefon. Käufern und Verkäufern entstehen keine Kosten.

Für Flexible: Soziale Netzwerke

Wer die Weitergabe auf den erweiterten Freundes- und Bekanntenkreis beschränken will, kann das am ehesten über soziale Netzwerke wie Twitter oder Facebook. Dort ergibt sich natürlich auch die Möglichkeit, Publikum aus der ganzen Welt zu erreichen.

Dazu gibt es auch eigene Gruppen, die sich des Second Hand-Prinzips annehmen. Eine davon erfreut sich wachsender Beliebtheit und hat mittlerweile regionale Ableger. Sie nennt sich "Share & Care". Wichtigste Grundregel: Wer etwas über diese Gruppe abgibt, darf dafür keinerlei Gegenleistung oder Tauschgeschäft verlangen.

Allein die Wiener Gruppe ist über 38.000 Mitglieder stark, ein neuer Beitritt muss von einem der Administratoren abgesegnet werden. Ob man beim Herschenken eines ungeliebten Geschenks per Beitragskommentar oder Privatnachricht kontaktiert werden will, kann jeder selbst entscheiden – ebenso an welchen Interessenten man es abgeben möchte.

Offline-Tipp: Spenden

Wer in der Nähe karitativer Einrichtungen lebt, die mit einem unpassenden Präsent etwas anfangen könnte, kann mit dieser Kontakt aufnehmen und nachfragen. Bei Dingen, die ohnehin ständig in Nachfrage sind, werden oftmals sogar Annahmestellen ausgewiesen. Ungewollte Kleidung wird üblicherweise von Organisationen entgegen genommen, die Obdachlose oder Flüchtlinge betreuen und kann an einigen Orten auch gut verpackt in Sammelcontainern abgelegt werden.

Allgemeine Tipps

Bei der Weitergabe von Weihnachtsgeschenken sollte man natürlich Vorsicht walten lassen. Während manche Verwandte und Bekannte einen pragmatischen Zugang pflegen, kann eine Veräußerung auch einen veritablen Konflikt nach sich ziehen. Wer sichergehen will, sollte also behutsam vorfühlen oder etwas Zeit verstreichen lassen, ehe das Geschenk in Umlauf gebracht wird.

Dazu empfiehlt es sich zur Vorsicht, auf eBay und Co nicht unbedingt mit einem eindeutig identifizierbaren Nutzernamen aufzutreten. Zusätzlich sollte man ein Produktfoto erstellen, das nichts über den Aufnahmeort verrät. Es könnte, so Familie und Freunde ebenfalls in digitalen Kleinanzeigen stöbern, nämlich Hinweise auf den Noch-Besitzer liefern. (gpi, 27.12.2015)