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Mit der Unterschrift des Präsidenten Andrzej Duda tritt das Gesetz zur Entmachtung des Verfassungsgerichtes in Kraft.

Foto: EPA/SERGEY DOLZHENKO

Warschau/Wien – Der polnische Präsident Andrzej Duda ließ sich weder von den Protesten der EU beeindrucken noch von den zahlreichen Demonstrationen im eigenen Land: Am Montag setzte er das umstrittene Gesetz zur Neuordnung des Verfassungsgerichts in Kraft, das viele Kritiker als Versuch sehen, die Gewaltenteilung im Land auszuhöhlen und die Unabhängigkeit der Justiz zu beschneiden.

Künftig müssen Urteile des Verfassungsgerichts mit Zweidrittelmehrheit gefällt werden. Bei wichtigen Entscheidungen müssen zudem mindestens 13 der insgesamt 15 Verfassungsrichter anwesend sein. Bisher reichten neun Richter und eine einfache Mehrheit.

Mangelnde Kontrolle

Durch die Reform werde das Verfassungsgericht gestärkt und sein Ansehen wachsen, erklärte Duda am Montag in Warschau. Kritiker sehen das anders: Sie befürchten, das Verfassungsgericht werde seine Kontrollfunktion nur noch schwer wahrnehmen können. Bestätigt sehen sie sich dadurch, dass die Regierung der rechtsnationalen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS), aus deren Reihen auch Präsident Duda stammt, durch ein rechtlich umstrittenes Verfahren kürzlich fünf ihr nahestehende Verfassungsrichter ernannt hat.

Noch kurz vor Weihnachten hatte die EU-Kommission von Warschau gefordert, die Reform zu verschieben. Polen hatte daraufhin erklärt, man habe den Europarat um eine Bewertung der geplanten Änderungen gebeten. Aufschiebende Wirkung hatte diese Bitte offensichtlich nicht. (Gerald Schubert, 28.12.2015)