Wien – Der Rechnungshof rügt die Regierung für ihre Gesetzes- und Verordnungsentwürfe: Nur in rund 61 Prozent der Fälle seien die finanziellen Auswirkungen heuer "in ausreichendem Umfang" dargestellt worden, merkt der RH in seinem am Montag veröffentlichten Tätigkeitsbericht an. Zu den Sündern zählt demnach auch ausgerechnet das Finanzministerium.

Der Anteil der Entwürfe mit ausreichend plausiblen finanziellen Angaben hat sich gegenüber dem Vorjahr (65 Prozent) leicht verschlechtert. Einige Ministerien stechen in der Rechnungshof-Tabelle hinsichtlich der 202 Entwürfe für Verordnungen und Gesetze (bis Ende November 2015) besonders hervor, darunter das Finanzressort: Bei zwölf Gesetzesentwürfen aus diesem Bereich stellte der RH zu 58 Prozent unzureichende Angaben und zu 17 Prozent keine Angaben fest. Als Beispiel nennt die Prüfbehörde den Entwurf zur Steuerreform, die im neuen Jahr in Kraft tritt – da seien die finanziellen Auswirkungen von mehreren Maßnahmen "weder angesprochen noch beziffert" worden.

Mit den sechs Gesetzesentwürfen des Bundeskanzleramts zeigte sich der RH noch unzufriedener, fand er doch 83 Prozent unzureichende Angaben. Auch das Landwirtschafts- und Umweltressort erfüllte die Kalkulationspflicht bei sieben Gesetzesentwürfen nur zu knapp 43 Prozent, das Justizministerium bei neun Entwürfen zu 44 Prozent. Im Bildungs- und Frauenministerium gelang es mit fünf Gesetzesentwürfen sogar, dass 100 Prozent der Angaben unzureichend waren. Das Außenministerium legte lediglich einen Entwurf vor und kam aufgrund der Mängel darin ebenfalls auf die 100 Prozent.

Der Rechnungshof erinnerte die Regierungsparteien außerdem daran, dass im Regelfall eine Begutachtungsfrist von mindestens sechs Wochen zur Verfügung stehen soll. Diese Sechswochenfrist sei heuer aber bei 37 versendeten Entwürfen unterschritten worden, und das teilweise – mit einer Frist von weniger als zehn Arbeitstagen – erheblich. (APA, 28.12.2015)