St. Pölten – Nach dem Tod einer Bewohnerin eines St. Pöltner Pflegeheims hat die Obduktion am Montag ergeben, dass von Fremdverschulden auszugehen ist. Die 93-Jährige sei in der Nacht auf den 24. Dezember gestürzt und habe dabei eine Schädelfraktur und eine Gehirnblutung erlitten, die laut dem vorläufigen Obduktionsbericht zum Tod geführt haben, sagte Karl Wurzer, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hatte die Obduktion angeordnet, weil die in den frühen Morgenstunden des 24. Dezember verstorbene Frau Kopfverletzungen aufgewiesen hatte. Gegen einen 88-jährigen Heimbewohner wird weiterhin wegen des Verdachts der schweren bzw. vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Laut der Staatsanwaltschaft könnte er in Zusammenhang mit den Verletzungen der Frau stehen.

Keine Zeugen

Die 93-Jährige war in einem Zimmer des Pflegeheims zu Sturz gekommen, unmittelbare Zeugen gibt es laut Wurzer nach derzeitigem Ermittlungsstand keine. Nun sei zu klären, wie es zum Sturz gekommen ist, sagte der Behördensprecher.

Der Beschuldigte befindet sich nach wie vor in der forensischen Abteilung des Landesklinikums Mauer. Die am Christtag ausgesprochene vorläufige Anhaltung – das entspreche einer U-Haft – sei nach wie vor aufrecht, hieß es von der Staatsanwaltschaft am Montag. Zum Geisteszustand des 88-Jährigen wird die Behörde ein Gutachten in Auftrag geben. (APA, 28.12.2015)