Der Dienstwagen von Papst Johannes XXIII., ein Mercedes-Benz, hat sicher zu hohe CO2-Werte.

Foto: Daimler AG

Wien – Das "Steuerprivileg" Dienstwagen, das im Zuge der Steuerreform ausgehöhlt und ökologisiert werden sollte, ist in weiten Teilen bestehen geblieben:

· Neu ist die Erhöhung der Sachbezugsregelung für einige, auch privat genutzte Dienstwagen mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 130 Gramm je Kilometer. Da erhöht sich der monatliche Sachbezugswert auf zwei Prozent der Anschaffungskosten, und zwar um maximal 960 Euro.

· Gleich bleibt die Sachbezugsregelung bei privat genutzten Firmenwagen, die unter den 130 Gramm/km liegen. Da bleibt der Sachbezugswert bei den derzeitigen 1,5 Prozent (bis zu 720 Euro).

Bruttoeinkommen wird erhöht

Sachbezug: Das heißt, um diesen Betrag wird das Bruttoeinkommen rechnerisch erhöht – man zahlt also mehr Lohnsteuer. Und auch für den Arbeitgeber wird das Dienstauto damit weniger steuerschonend, da alle relevanten Dienstnehmerabgaben (zum Beispiel Kommunalsteuern, Kammerabgaben) von dieser höheren Bemessungsgrundlage berechnet werden.

Trotzdem scheinen die 50 Millionen Euro Mehreinahmen, die die Finanz aufgrund dieser Maßnahme im Rahmen der Steuerreform ab 2016 lukrieren will, hoch gegriffen.

Viele Mittelklassewagen

Laut Berechnungen des ÖAMTC sind bis zu 300.000 privat genutzte Firmenautos auf Österreichs Straßen unterwegs. Sehr oft aber sind dies keine Luxusschlitten, sondern "alltagstaugliche Mittelklassewagen", die teilweise weit unter der 130-Gramm/km-Grenze liegen, erklärt ÖAMTC-Expertin Elisabeth Brandau. Für viele dieser Mittelklasseautos ändert sich also nichts.

Trotzdem muss man ein Auge auf den Emissionswert haben. Denn ab 2017 verringert sich der erlaubte CO2-Wert stufenweise bis auf 118 Gramm im Jahr 2020. Für Gebrauchtfahrzeuge ist der CO2-Grenzwert im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs maßgeblich.

Neumessungen stehen an

Und natürlich fallen die Unsicherheiten rund um den VW-Abgasskandal ins Gewicht. Denn sollten Neumessungen ergeben, dass ein vorher angegebener Wert über die 130-Gramm-Grenze springt, muss die höhere, neue Sachbezugsregelung schlagend werden.

Auch eine Nachberechnung der NoVa (Normverbrauchsabgabe) könnte erfolgen müssen, ergab eine parlamentarische Anfragebeantwortung von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) kürzlich. Allerdings sollte es da zu keiner Kostenbelastung für österreichische Konsumenten kommen: Abgabenschuldner sei hier der Händler. Außerdem führt das Finanzministerium derzeit Gespräche mit dem VW-Konzern, "ob und inwieweit eine Zahlung der Abgabenschuld direkt durch den VW-Konzern erfolgen könnte".

Firmenflotten und E-Autos

Am Markt zu beobachten ist, dass Unternehmen mit großen Firmenflotten bei der Neuanschaffung um Volkswagen vorsorglich einen Bogen machen. Denn auch, wenn der Konzern versichert, überall dort, wo es Manipulationen gegeben hat, die Kosten zu übernehmen: Die Firmen wollen sich die Arbeit, die ihnen mit dem Durchrechnen neuer Werte nachträglich entstehen, nicht antun.

Auf der sicheren Seite sind jene, die auf Elektroautos umsteigen. Diese Autos sind mit der Steuerreform vom Sachbezug gänzlich befreit. Außerdem gibt es für Firmen teilweise saftige Förderungen zum Erwerb von E-Modellen. (Johanna Ruzicka, 29.12.2015)