Wien – 23 Jahre lang war Thomas P. Kindergärtner in Wien. Seit dem 7. Juli ist er arbeitslos. An diesem Tag wurde er nämlich onanierend in einem Park, genauer, nackt in einem Gebüsch, entdeckt. Da die Polizei auf seinem Laptop dann noch über 100 Bilder von Unmündigen fand, muss er sich nun vor Richter Christoph Bauer wegen Besitzes von Kinderpornografie und Exhibitionismus verantworten.

Bauer ist ein No-Nonsense-Typ, der recht deutliche Worte findet. Zunächst lässt er dem 45-jährigen, unbescholtenen und geständigen, Angeklagten aber die Wahl: "Womit wollen Sie anfangen? Gebüsch oder Fotos?" Es wird das Gebüsch.

"Also, Sie sind dort gestanden und haben onaniert. Warum?", will der Richter wissen. "Ich habe mir daheim Videos angesehen und fantasiert", lautet die Antwort. "Wovon haben Sie fantasiert?" – "Mich in der Öffentlichkeit selbst zu befriedigen."

Freiwillig in Therapie

Wirklich stellen will oder kann sich der Angeklagte, der seit damals freiwillig in einer Therapie ist, seiner Verantwortung aber offensichtlich nicht. "Ich bin davon ausgegangen, dass das Gebüsch blickdicht ist", sagt er.

"Wenn Sie das geglaubt haben, warum gehen Sie nicht einfach daheim aufs Klo? Oder fahren in den Wald? Da sieht Sie maximal ein Schwammerlsucher", entgegnet Bauer. "Ich wollte nicht extra wo hinfahren. Es war aus Bequemlichkeit", sagt der Angeklagte.

"Und dass das Gebüsch in der Nähe eines Kinderspielplatzes war, ist ein Zufall?", hakt der Richter nach. "Ja, das war ein Zufall." – "Erzählen Sie in Ihrer Therapie auch so einen Blödsinn? Wir wissen ja beide, dass das Unsinn ist", stellt der Richter fest. "Ich weiß jetzt, dass es nicht richtig ist", antwortet P. zerknirscht.

Aufgeschnittene Hosen

Noch etwas wundert Bauer: Beim Angeklagten wurden zwei Hosen sichergestellt, die im Schrittbereich aufgeschnitten waren. "Wofür brauchen Sie die? Da können Sie sich ja eh gleich nackt hinstellen?" – "Es war damals heiß. Und ich habe sie daheim benutzt", hört der Richter.

Zu den im Zwischenspeicher seines Computers gefundenen einschlägigen Bildern führt P. Folgendes aus: "Ich habe erst normale Pornos angeschaut. Dann habe ich gemerkt, dass man auch andere Bilder betrachten kann. Die habe ich gesucht." Er habe sie aber nur betrachtet und nie bewusst heruntergeladen.

"Würden Sie sich als pädophil betrachten?", fragt Bauer P. direkt. "Mittlerweile ja", gesteht der ein.

Hoffnung auf milde Strafe

Bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren bittet der Verteidiger um eine Strafe von drei Monaten oder weniger – die scheint in der Strafregisterauskunft nämlich nicht auf und erleichtert daher die Arbeitssuche.

Den Gefallen tut Bauer ihm nicht, sondern verhängt rechtskräftig sechs Monate bedingte Haft plus ein fünfjähriges Berufsverbot im Bereich mit Kindern und Jugendlichen. "Ohne Kinderpornos bagatellisieren zu wollen, aber wenn es nur das Betrachten gewesen wäre, wären vielleicht drei Monate möglich gewesen. Aber gemeinsam mit der Geschichte im Park – auch wenn es dafür maximal sechs Monate gibt – geht das nicht mehr", begründet der Richter. (Michael Möseneder, 31.12.2015)