Die Registrierkassenpflicht soll Einnahmen an der Staatskasse vorbei erschweren.

Foto: istockPhoto

Wien – "Verstärkte Kontrollen sollen redliche Unternehmer vor den Wettbewerbsvorteilen der Umsätze verkürzenden Konkurrenz schützen." So lautet die offizielle Begründung für das mit Jahreswechsel in Kraft tretende Betrugsbekämpfungsgesetz in den Erläuterungen zur Steuerreform 2015/2016. Durch die Mittel zum Zweck – Registrierkassenpflicht, erweiterte Prüfrechte der Finanz, verstärkte Bekämpfung von Sozialbetrug – errechnet sich die Regierung Einnahmen von 1,9 Milliarden Euro jährlich, mit dem die Steuerreform zum Teil gegenfinanziert werden soll.

Am meisten Staub aufgewirbelt hat bei Arbeitgebern die Registrierkassenpflicht. Diese gilt für Unternehmen mit mehr als 15.000 Euro Jahresumsatz, sofern die Barumsätze (zu denen auch Transaktionen mit elektronischen Zahlungsmitteln oder Gutscheinen gehören) 7500 Euro überschreiten. Auch Ärzte, Notare oder Anwälte fallen darunter.

Kalte-Hände-Regel

Erleichterungen gibt es für Geschäfte im Freien, sie müssen erst ab 30.000 Euro Umsatz eine Kasse anschaffen. Diese "Kalte-Hände-Regel" betrifft zum Beispiel Maronibrater, Fiaker oder Betreiber sogenannter Schirmbars. Keine solche Ausnahme gilt für Taxiunternehmer. Laut Experten befinden sich unter ihnen und in der Gastronomiebranche die meisten Steuersünder.

Bei Missachtung werden im ersten Quartal noch keine und im zweiten nur dann Strafen (bis zu 5000 Euro) verhängt, wenn kein triftiger Grund für das Fehlen der Kasse genannt werden kann. Mit diesem Aufschub reagierte das Finanzministerium auf die Kritik, Details der Regelung seien zu kurzfristig bekannt gegeben worden. Dass eine Registrierkasse für Unternehmer auch Vorteile bedeuten kann – etwa den Wegfall der Zettelwirtschaft, die sich bei der Abrechnung mit Kassasturz ergibt und die damit verbundene Zeitersparnis – ging in der Debatte unter.

Mobile Lösungen

Bei den Registrierkassen muss es sich nicht um ein klassisches Modell handeln, das – laut Finanzministerium und Wirtschaftskammer 400 bis 1000 Euro kostet. Für so manchen Kleinunternehmer mit weniger Transaktionen bietet sich eine mobile Lösung an. Denn auch Tablet oder Smartphone können in Kombination mit der richtigen Software, einer Internetverbindung und einem kleinen Bondrucker die Funktion einer Registrierkasse übernehmen.

Für alle Lösungen gilt: Anschaffungskosten sowie die bei einer Umrüstung anfallenden Aufwendungen können in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bei Anschaffung eines neuen oder Umrüstung eines bestehenden Kassensystems gibt es außerdem eine Prämie von 200 Euro pro Gerät.

Belege mitnehmen

Durch die Belegerteilungspflicht sollen falsche Abrechnungen zusätzlich erschwert werden. Sie gilt für jede Barzahlung – unabhängig von der Umsatzgröße des Unternehmens. Handschriftliche Rechnung haben Gültigkeit. Kunden müssen den Beleg entgegennehmen, Finanzprüfer können diesen bei Verlassen des Geschäfts verlangen. Aufgehoben werden müssen die Belege aber nicht. Sowohl von der Beleg- als auch von der Registrierkassenpflicht ausgenommen sind kleinere Vereinsfeste.

Zweiter großer Baustein im Betrugsbekämpfungspaket: Finanzbehörden haben künftig das Recht, bei Abgabenprüfungen in die Konten von Unternehmen und Privatpersonen einzusehen. Jede Einsichtnahme wird elektronisch protokolliert, die Protokolle werden nach zehn Jahren gelöscht. Betroffene werden über eine Einschau verständigt und können über FinanzOnline abfragen, welche Daten über sie im Kontenregister gespeichert sind.

Kampf den Scheinfirmen

Die Steuerreform bringt aber nicht nur einen großen Schritt in Richtung Abschaffung des Bankgeheimnisses, sondern auch eine härtere Gangart im Kampf gegen Sozialbetrug. Um Scheinfirmen leichter zu identifizieren, wird mit dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) die Haftung für deren Auftraggeber ausgeweitet. Wenn der Auftraggeber "wusste oder wissen musste", dass er es mit einer Scheinfirma zu tun hatte, haftet er für alle Lohn- und Sozialabgaben der Subfirma. Ab Jänner veröffentlicht das Finanzministerium online alle rechtskräftig festgestellten Scheinfirmen.

200 Millionen Euro an bisher umgangenen Abgaben will die Regierung damit pro Jahr zusätzlich einnehmen. Eine Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) aus dem Jahr 2013 bezifferte den direkten Schaden durch Scheinfirmen für die öffentliche Hand hingegen mit 143 Millionen Euro jährlich – nur die Hälfte davon sei einbringlich. (Simon Moser, 31.12.2015)