Eine der größten Hoffnungen in der Onkologie ist die Immuntherapie. Es sind Medikamente, die nicht die Krebszellen direkt angreifen, sondern das durch die Krebszellen fehlgeleitete Immunsystem wieder aktivieren.

Die Idee: Krebs soll mit körpereigenen Strategien bekämpft werden. Wie Studien zeigen, gelingt das auch. Allerdings nicht bei allen Arten von Krebs und nicht in jedem Stadium der Erkrankung.

In den Medikamentenzulassungsstudien für Immuntherapien standen Hautkrebs, Lungenkrebs und Nierenzellenkarzinome im Fokus. Eine Immuntherapie mit dem Wirkstoff Nivolumab ist seit Juni 2015 für Erwachsene mit Malignem Melanom zugelassen.

Kosten und Nutzen abwägen

Das deutsche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) überprüft, inwiefern Patienten tatsächlich von den neuen, meist extrem teuren Arzneimitteln profitieren.

Die Schwierigkeit dabei: Genetisch betrachtet gibt es verschiedene Formen von Schwarzem Hautkrebs. Das heißt: Die Erkrankung entsteht durch eine Reihe von genetischen Mutationen. So spielt bei Melanomen die BRAF-V600-Mutation eine Rolle. Sie ist für die Entscheidung, welche Therapie angewendet werden soll, entscheidend.

Das IQWiG sieht "bei nicht vorbehandelten Frauen mit einem Tumor ohne BRAF-V600-Mutation einen Anhaltspunkt auf einen Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie, für nicht vorbehandelte Männer einen Hinweis auf einen Zusatznutzen."

Nebenwirkungen berücksichtigen

Allerdings: Bei jeder Therapieentscheidung geht es nicht nur um die Lebensverlängerung, sondern auch um die Nebenwirkungen. In einer Auswertung der Unterlagen stellt das IQWiQ Nutzen (Gesamtüberleben) und Schaden (Nebenwirkung) gegenüber.

Die Daten zeigen, dass weibliche Melanompatientinnen, deren Tumor BRAF-V600-Mutation negativ ist, einen beträchtlichen Zusatznutzen haben, Männer einen erheblichen Zusatznutzen.

Und was, wenn der Melanom BRAF-V600-Mutation positiv ist? Aufgrund fehlender Daten findet das IQWiG keinen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen, weder für Frauen noch Männer. (Karin Pollack, 8.1.2016)

Originalpublikationen:

Nivolumab – Nutzenbewertung

Nivolumab – Addendum