Pretoria – Der südafrikanische Sprintstar Oscar Pistorius hat wegen seiner Verurteilung wegen Mordes das Höchstgericht angerufen. Pistorius wandte sich an das Verfassungsgericht, um Beschwerde gegen das im Dezember von einem Berufungsgericht gefällte Urteil einzulegen, wie ein Anwalt aus dem Verteidigerteam, Andrew Fawcett, am Montag sagte.

Ein Berufungsgericht hatte Pistorius am 3. Dezember wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt. Das Strafmaß wurde noch nicht verkündet, dem früheren Spitzensportler drohen bis zu 15 Jahre Haft. Vorerst darf der 29-Jährige gegen Zahlung einer Kaution im Hausarrest bleiben.

Berufung gegen das Urteil in erster Instanz

In erster Instanz war Pistorius im Oktober 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein, sie plädierte auf Mord. Wegen guter Führung wurde Pistorius im Oktober aus der Haft in den Hausarrest entlassen.

Der unterschenkelamputierte Sportler hatte Steenkamp im Februar 2013 durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses in Pretoria erschossen. Er beteuerte stets, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und sie in Panik erschossen zu haben.

Das Berufungsgericht kam aber zu dem Schluss, dass Pistorius mit "krimineller Absicht" gehandelt habe. Er habe insgesamt vier großkalibrige Kugeln durch die geschlossene Toilettentür geschossen und deshalb damit rechnen müssen, dass er jemanden dahinter töten werde – ungeachtet der Identität seines Opfers. (APA, 11.1.2016)