Wien – Mit kräftiger Unterstützung des Staates wurden die Gebietskrankenkassen in den vergangenen Jahren entschuldet – DER STANDARD berichtete. Gleichzeitig verfügen die Sozialversicherungsträger über zum Teil beträchtliche Rücklagen und Vermögenswerte.

Einen umfassenden Überblick liefert aktuell das Gesundheitsministerium in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung an die Neos. Das Reinvermögen aller Sozialversicherungsträger lag 2014 bei über vier Milliarden Euro und hat sich somit seit 2005 fast verdoppelt. Allein die Allgemeine Unfallversicherung (AUVA) verfügt über ein Reinvermögen von 1,15 Milliarden, die Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten über eines von 809 Millionen Euro, wie diese Grafik zeigt:

900 Millionen bei öffentlich Bediensteten

Zum Reinvermögen gehören auch Positionen, die unmittelbar für die Leistungserbringung nötig sind – also etwa Haus- und Grundbesitz. Abgefragt wurde von Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker daher auch, wie sich das Finanzvermögen entwickelt hat.

Alle Sozialversicherungsträger zusammen verfügen demnach über Finanzvermögen von etwas über 3,7 Milliarden Euro (ein Plus von 60 Prozent gegenüber 2005). Besonders gut geht es den öffentlich Bediensteten. Ihre Versicherungsanstalt hat ihr Finanzvermögen in den vergangenen zehn Jahren verdreifacht und kam 2014 auf über 900 Millionen Euro.

Alle Gebietskrankenkassen zusammen kommen auf 1,3 Milliarden Euro (allein bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse sind es 550 Millionen Euro), die AUVA auf knapp eine halbe Milliarde.

Weniger Wertpapiere

Wie setzt sich das Finanzvermögen zusammen? Kräftig gewachsen sind die Geldeinlagen – von 839 Millionen im Jahr 2005 auf zuletzt 2,6 Milliarden. Aus Wertpapiergeschäften sind die meisten Gebietskrankenkassen ab 2007 ausgestiegen, nur die Oberösterreichische GKK (259,9 Millionen) und die Salzburger GKK (109,8 Millionen) verfügen noch über Wertpapiere.

Bei den anderen Sozialversicherungsträgern sind sie weiter fester Bestandteil des Portfolios. Die SVA besitzt Wertpapiere im Volumen von 256,8 Millionen Euro, bei der AUVA sind es 245 Millionen. Der Rechnungshof hatte 2014 bereits scharfe Kritik am Vermögensmanagement mehrerer Sozialversicherungsträger geübt. Einer der Vorwürfe: Zweck und Höhe der Reserven seien nicht klar.

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In der Radiologie werde gespart, obwohl Reserven vorhanden seien, kritisiert Neos-Mandatar Gerald Loacker.
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Höchstgrenzen

Ähnlich sieht das Loacker: Es brauche Höchstgrenzen für die Vermögensbestände und Vorgaben, was bei Überschreitung zu geschehen habe. So sieht er es problematisch, dass die Gebietskrankenkassen über ordentliche Reserven verfügen, gleichzeitig aber bei der radiologischen, psychotherapeutischen oder zahnärztlichen Versorgung gespart werde. Der Neos-Politiker sieht auch Spielraum für eine Beitragssenkung.

Das Gesundheitsministerium sieht keinen Reformbedarf. Die Reserven würden zum Ausgleich von außergewöhnlichen Belastungen (etwa Konjunkturschwankungen) und zur Erhaltung beziehungsweise Modernisierung von Verwaltungsgebäuden und Behandlungseinrichtungen benötigt. (Günther Oswald, 14.1.2016)