Wien – In der strafrechtlichen Aufarbeitung zur Hypo Alpe Adria gab es am Donnerstag, wieder einmal, eine Überraschung. Ex-Hypo-Manager Josef Kircher legte in der Untreue-Causa rund um eine Zahlung von 240.000 Euro, die 2006 von der Hypo über die Uhrenfirma Jaques Lemans an Ex-Formel-I-Rennstallbesitzer Walter Wolf geflossen ist, ein Geständnis ab. Die Staatsanwaltschaft warf ihm und Wolfgang Kulterer Untreue vor, die Zahlung sei ohne entsprechende Gegenleistung getätigt worden. Kircher wurde am Donnerstag schuldig-, Kulterer freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Kulterer hatte argumentiert, er habe eine Uhrenlieferung erwartet, die Uhren seien für Marketingzwecke gedacht gewesen. Kircher dagegen hatte ausgesagt, das Geld sei für den Ankauf einer Wolf-Liegenschaft in Kroatien durch die Hypo-Leasing gewesen.

Schadenersatz

Der Chef der Uhrenfirma, Alfred Riedl, hatte allerdings als Zeuge unter Wahrheitspflicht angegeben, er habe nur "Pro-forma-Rechnungen" ausgestellt. In der Folge gestand Kircher, er habe einen "vorläufigen oder zwischenzeitlichen Schaden in Kauf genommen". Er blieb aber dabei, dass die Zahlung als Zwischenfinanzierung für den Liegenschaftserwerb gedacht gewesen sei. Und er belastete Kulterer und Riedl.

Kircher wurde trotzdem der Untreue für schuldig erkannt, er bekam aber keine Zusatzstrafe zu seiner früheren Verurteilung. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss der Exbanker 240.000 Euro Schadenersatz zahlen. Kulterer wurde im Zweifel freigesprochen. Nur weil er die Scheinrechnungen freigegeben habe, habe er nicht über die Hintergründe Bescheid wissen müssen, argumentierte der Schöffensenat.

Landeshaftungen im U-Ausschuss

Bei der politischen Aufarbeitung der Causa Hypo im parlamentarischen U-Ausschuss ist es diese Woche wieder viel um die Landeshaftungen gegangen. Der Kärntner Altlandeshauptmann Gerhard Dörfler hatte einmal mehr sinngemäß behauptet, mit selbigen nichts zu tun gehabt zu haben, er habe die Haftungen ja nicht beschlossen. Das hätten Landespolitiker wie Peter Kaiser (heute Landeshauptmann; SPÖ) oder Reinhard Rohr (heute Kärntner Landtagspräsident; SPÖ) oder Rolf Holub (heute Landesrat; Grüne) 2004 getan.

Tatsächlich hat Dörfler 2003 den Entwurf zu jenem Gesetz, das die Übernahme von Landeshaftungen (die die EU per 2007 verbot) neu regelte, sehr wohl mitbeschlossen. Laut Sitzungsprotokoll haben Jörg Haider, sein Stellvertreter Karl Pfeifenberger, Landesrat Georg Wurmitzer und Landesrat Gerhard Dörfler "dafür gestimmt"; Peter Ambrozy (Vize-Landeshauptmann), Rohr und Landesrätin Gabriele Schaunig-Kanduth (alle SPÖ) waren dagegen.

Im novellierten Gesetz wurde geregelt, dass Kärnten für alle bis 2. April 2003 eingegangenen Verbindlichkeiten weiter als Ausfallsbürge haftet. Neue Garantien durfte das Land nur bis 2007 und mit Laufzeit bis 2017 vergeben. Zugleich wurde aber festgelegt, dass Kärnten gegen Entgelt weiterhin Garantien übernehmen darf, wenn sie "befristet und betragsmäßig beschränkt sind".

Hypo-Mehrheitsaktionärin BayernLB

Thema war zuletzt auch, dass Hypo-Mehrheitsaktionärin BayernLB noch im November vor der Verstaatlichung bereit gewesen ist, die Hypo mit einer Milliarde zu kapitalisieren (aber nur, wenn Land und Grawe mitziehen). Dieses Faktum und jenes, dass weder die Grawe unter Othmar Ederer, noch das Land zu einer solchen Kapitalerhöhung bereit waren, bringt die Neos zur Ansicht, man habe die Rolle von Minderheitsaktionärin Grawe bisher "noch nicht genug ausgeleuchtet".

Die Republik hätte die beiden Minderheitsaktionäre im Dezember 2009 zum Zahlen anregen müssen, sagt Neos-Mandatar Rainer Hable dazu. So hätte sich die Verstaatlichung erübrigt. Zudem meint Hable, dass auch die Verhängung der Geschäftsaufsicht über die Bank gereicht hätte, habe doch ein Gutachten ergeben, dass die Landeshaftungen in diesem Fall nicht schlagend geworden wären.

Land haftet mit

Stichwort Haftungen: Für den geplanten Rückkauf der Heta-Anleihen steht nun die Höhe der Haftungen für die Investmentbanken fest. Die staatliche Abbag garantiert mit maximal 200 Millionen Euro. Sollte aber das Land eine Garantiezahlung verschulden, muss es der Abbag die bis zu 200 Millionen Euro zurückzahlen. (gra, 14.1.2015)