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Verbraucherschützer warnen vor Risiken beim Online-Shopping bei ausländischen Anbietern.

Foto: REUTERS/Kim Kyung-Hoon

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Verbraucher vor den Fallstricken beim Einkauf bei Online-Händlern im außereuropäischen Ausland gewarnt. Käufer sollten sich vor der Bestellung vermeintlicher Schnäppchen in Ostasien oder anderswo unbedingt über die Risiken informieren, erklärten die deutschen Verbraucherschützer am Mittwoch.

Unerwartete Gebühren

Zu den häufigsten Problemen gehörten unerwartete Einfuhrgebühren und Zusatzsteuern, hohe Portokosten, Probleme bei Reklamationen und Garantiefällen, fehlende Übersetzungen von wichtigen Informationen auf Internetseiten oder Beschlagnahmungen von Plagiaten durch den Zoll. Ab einem Warenwert von 22,00 Euro falle eine Einfuhrumsatzsteuer von in der Regel 19 Prozent an, ab einem Wert von 150 Euro werde die Ware außerdem zollpflichtig.

Dann müssten je nach Produktart weitere Einfuhrgebühren zwischen 2,5 Prozent und 17 Prozent dazugerechnet werden. In bestimmten Fällen kommen noch horrende Antidumpingzölle dazu.

Die von Anbietern bisweilen versprochene Sendung als angeblich zollfreies Geschenk sei keineswegs sicher, betonte die Verbraucherzentrale. Zum einen fielen auch für Geschenke ab einem Warenwert von 45,00 Euro immer Einfuhrgebühren an. Zum anderen kontrolliere der Zoll, ob es sich tatsächlich um eine Geschenksendung von einer Privatperson handle.

Komplikationen bei Rücksendung

Mit Schwierigkeiten müssten Käufer außerdem bei Beschwerden und Rücksendungen rechnen. So böten viele Händler nicht die hierzulande üblichen Gewährleistungskonditionen an und verlangten für Rückabwicklungen mitunter hohe Gebühren.

Besonders gefährdet seien Kunden von eigenständigen Online-Shops. Wer bei Anbietern auf den großenInternet-Marktplätzen wie Amazon ordere, sei besser geschützt. Er biete den Kunden eine eigene Garantie, wenn ausländische Händler sich bei Widerrufsrecht und Gewährleistung querstellen sollten.

Absolut unverzichtbar ist nach Angaben der Verbraucherschützer auch die Bezahlung über einen sicheren Dienstleister wie Paypal oder Amazon Payments. Diese böten Schutz, wenn Anbieter einen Artikel nicht abschickten oder Ware stark von der Beschreibung abweiche. (APA/AFP, 20.1.2016)