Am 27. Jänner wird der Nationalrat über das sogenannte Staatsschutzgesetz abstimmen. Das weitreichende Paket sieht weitreichende Befugniserweiterungen für Österreichs Verfassungsschützer vor und sorgt schon länger für Kritik durch Politik und Bürgerrechtlern.

Kritiker sehen im Staatsschutzgesetz eine Aufwertung des Bundesamts für Verfassungsschutz auf die Ebene eines Geheimdienstes. Die Behörden sollen künftig etwa Verdächtige auf bloßen Verdacht auf einen verfassungsgefährdenden Angriff hin überwacht werden können. Es gibt einen etwa 100 Einträge großen Katalog an Vergehen, die dieses Kriterium erfüllen, darunter auch "ideologisch" oder "religiös motivierte" Taten. Befürworter sehen in dem Paket eine notwendige Maßnahme zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus.

Foto: AK Vorrat

28.000 Unterschriften gegen Staatsschutzgesetz

Schon länger gegen das Gesetz zu Felde zieht der AK Vorrat. Mittels einer Online-Petition hat man mittlerweile über 28.000 digitale Unterschriften gegen die Einführung gesammelt. Kurz vor dem entscheidenden Votum wurde der Protest nun auch auf die Straße getragen.

Man hatte vor das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem Lichtermeer geladen. Nach Angaben des Vereins trotzten "hunderte" Teilnehmer dem kalten Wetter am Samstagabend. Das Gebäude der Behörde wurde als Fläche für die Projektion von Botschaften genutzt. Motive waren ein Abbild des Whistleblowers Edward Snowden und der Schriftzug "Hier entsteht ein neuer Geheimdienst".

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Klage vor EuGH geplant

Sollte es in wenigen Tagen zum Beschluss des Gesetzes in seiner aktuellen Form kommen, wurden bereits juristische Maßnahmen angekündigt. Dann will man das österreichische und europäische Verfassungsgericht mit der Thematik befassen.

Man hofft auf gute Chancen, zumal das Gesetz auch Aspekte enthält, die an die Vorratsdatenspeicherung erinnern. Diese hielt der verfassungsrechtlichen Überprüfung weder auf nationaler, noch europäischer Ebene stand. Der EuGH hatte sie 2014 wegen anlassloser Massenüberwachung für inkompatibel mit geltendem Verfassungsrecht erklärt. (gpi, 24.01.2016)