Genehmigungsverfahren sollen künftig schneller ablaufen, versprechen Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl (li.) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

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Kleinere Verstöße – etwa bei Arbeitszeitaufzeichnungen – sollen künftig nicht mehr zu hohen Strafen führen.

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Wien – Das Beispiel hat Christoph Leitl landauf und landab erzählt: Ein heimisches Unternehmen musste 11.000 Euro Strafe zahlen, weil es einen gleichartigen Fehler in der Lohnverrechnung bei mehreren Mitarbeitern begangen hatte. Die tatsächliche Lohnnachzahlung lag nur bei einem Bruchteil der Strafe, nämlich bei 153 Euro.

Mit derartigen Mehrfachbestrafungen im Verwaltungsstrafrecht soll es bald vorbei sein, wie der Wirtschaftskammerpräsident zusammen mit ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner am Montag verkündete. Künftig soll es bei geringem Verschulden oder keiner bewussten Schädigungsabsicht nur eine geringere Strafe geben.

Einige Millionen Ersparnis

Ein entsprechendes Gesetz soll noch im ersten Quartal vorgelegt werden, mit Koalitionspartner SPÖ und dem Justizministerium sei man sich prinzipiell einig, sagte Mitterlehner. Die Unternehmen würden sich dadurch jedenfalls einige Millionen Euro Strafen ersparen. Leitl sprach gar von einem "Meilenstein im Kampf gegen Bürokratie". Im Büro von SPÖ-Verhandler Josef Ostermayer will man zwar noch nicht von einer endgültigen Einigung sprechen, hält diese aber für durchaus wahrscheinlich.

Widerstand von Freiberuflern

Heikler wird ein anderes Vorhaben von Leitl und Mitterlehner. Sie wollen gemeinsame Gesellschaften zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden beziehungsweise verschiedenen Freiberuflern ermöglichen – also zum Beispiel eine gemeinsame Firma von Wirtschaftstreuhändern und Rechtsanwälten.

Die Betroffenen sind davon alles andere als begeistert. Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff lehnt es entschieden ab, dass sich Nichtrechtsanwälte an Anwaltskanzleien beteiligen. Das sei mit dem Anwaltsgeheimnis nicht vereinbar, sagt er zum STANDARD. Er spricht von "einem Versuch eines bestimmten Kreises in der Wirtschaftskammer, die freien Berufe aufzuweichen, obwohl sie selber extrem betonieren, wenn es darum geht, Gewerbe zusammenzulegen". Für Anwälte sei es umgekehrt längst möglich, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen. Wolff sieht daher keinen Änderungsbedarf.

Verschwiegenheitspflichten

Auch der Präsident der Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner, ist vom Mitterlehner-Leitl-Vorstoß nicht begeistert. Seine Kammer sei zwar dafür, Zusammenschlüsse mit anderen freien Berufen zu ermöglichen, gemeinsame Gesellschaften mit Gewerbetreibenden würden aber entschieden abgelehnt. Auch er führt Verschwiegenheitspflichten als Argument ins Treffen.

Dass man im eigenen Bereich zu wenig für den Bürokratieabbau tue – etwa bei den regulierten Gewerben –, will Leitl nicht stehen lassen. 90 Prozent der Gewerbe seien bereits frei. In manchen Bereichen gebe es aber gute Gründe, den Zugang einzuschränken – vor allem, wenn es um die Qualität der Dienstleistungen und der Lehrlingsausbildung gehe. Zuletzt hatte die EU-Pauschalreiserichtlinie für Diskussionen gesorgt, die dazu führen dürfte, dass viele Hoteliers eine zweite (kammerumlagenpflichtige) Konzession als Reisebüro benötigen.

Schneller gründen

Neben der Lockerung bei den Verwaltungsstrafen kündigten Mitterlehner und Leitl noch weitere Erleichterungen für Betriebe an:

  • Bei Firmengründungen soll die Handysignatur ein gleichwertiger Ersatz für die notarielle Beglaubigung sein.
  • Die Genehmigung von Betriebsanlagen durch Bau-, Wasser, Naturschutz- und Gewerbebehörden soll zentral über die Bezirkshauptmannschaften beziehungsweise die Magistrate abgewickelt werden.
  • Gesetze und Verordnungen zum Arbeitnehmerschutz müssen nicht mehr in den Firmen ausgehängt werden. (Günther Oswald, 25.1.2016)