Wien – Die im Herbst angekündigten Asylverschärfungen stehen am Dienstag auf der Tagesordnung des Ministerrats. Sowohl Asyl auf Zeit als auch Einschränkungen beim Familiennachzug (vor allem für subsidiär Schutzberechtigte) werden somit Richtung Parlament geschickt, und zwar ohne wesentliche Änderung gegenüber dem Begutachtungsentwurf, heißt es aus dem Innenministerium.

Asyl wird damit (rückwirkend mit Mitte November) für maximal drei Jahre gewährt. Danach muss in allen Einzelfällen geprüft werden, ob die Fluchtgründe noch gegeben sind. Sind sie das nicht, wird die betroffene Person ausgewiesen, ansonsten der Asylstatus unbefristet verlängert.

Grundsätzlich gab es bisher schon die Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren die Asylberechtigung abzuerkennen. Neu ist nun, dass quasi jeder Fall berührt ist. Das heißt, nach drei Jahren wird jedem Asylberechtigten mitgeteilt, ob ihm weiter der Asylstatus zukommt.

Nachzugsfrist wird ausgedehnt

Beim Wunsch nach Familiennachzug müssen Asylberechtigte künftig den Antrag innerhalb von drei Monaten stellen, um ohne zusätzliche finanzielle Voraussetzungen die Familie nach Österreich holen zu können. Die Einschränkung gilt allerdings nur dann, wenn sie nicht dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Familienleben widerspricht. Subsidiär Schutzberechtigte müssen nicht mehr ein Jahr, sondern gleich drei Jahre warten, bis die Familie nachreisen kann.

Auf der Tagesordnung der Regierungssitzung steht zudem der 75 Millionen Euro schwere Integrationstopf für die Ministerien. 41 Millionen davon bekommen die ÖVP-regierten Ressorts Inneres und Integration, die restlichen 34 Millionen die SP-Ministerien Bildung und Soziales. (APA, 25.1.2016)