Wien – Im Parlament wird am Montag noch einmal über das Staatsschutzgesetz verhandelt. Es soll am Mittwoch beschlossen werden. FPÖ und Grüne haben einen Drittelantrag beim Verfassungsgerichtshof angekündigt, sollten nicht noch Änderungen vorgenommen werden. Heute sei "der Tag der letzten Chance", hofft der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz auf ein Einlenken des Innenministeriums.

Mit den Abgeordneten der Regierungsfraktionen – Otto Pendl (SPÖ) und Werner Amon (ÖVP) – sei man sich "fast einig", gemeinsam könnte man "aus dem Ministeriumspfusch ein gutes Gesetz machen". Die Frage sei nur, ob das Innenministerium "zur Vernunft kommt". Geboten wäre es, denn das jetzt vorliegende Gesetz hätte "keine Überlebenschance, das wäre eine Totgeburt", zeigte sich Pilz sicher, dass es der VfGH aufheben würde.

Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür

Dies schon aus dem Grund, dass mit dem geplanten Zugriff auf und der Speicherung von Verkehrsdaten (von Handys etc.) für zwei Jahre oder länger "die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertüre wieder eingeführt wird", und das ohne richterliche Kontrolle. Die Vorratsdatenspeicherung aber hat der VfGH aufgehoben.

Außerdem fordert Pilz, den Kreis der zur Vermeidung möglicher Terroranschläge überwachten Personen enger zu ziehen. "Ich verstehe nicht, warum die Innenministerin unbedingt Journalisten, Oppositionspolitiker und Leserbriefschreiber überwachen will." Der sehr weit gefasste Deliktekatalog sei unverhältnismäßig, auch das wäre verfassungswidrig.

Keine Geheimnisse vor Parlament

Zudem verlangt der Grüne Sicherheitssprecher eine "völlig neue parlamentarische Kontrolle". Wie schon für den U-Ausschuss in der Geschäftsordnung festgeschrieben, sollte auch im Verfassungsschutz-Ausschuss kein Minister mehr einer Auskunft verweigern können mit dem Hinweis auf Gefährdung der nationalen Sicherheit. "Es darf keine Geheimnisse geben vor dem Parlament", und schon gar nicht in geheimen Ausschüssen, über die öffentlich nicht berichtet werden darf.

Der Entwurf zum Staatsschutzgesetz wurde in der Vorwoche im Innenausschuss mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen. Die Koalitionsabgeordneten zeigten sich aber bereit, mit der Opposition noch über Änderungen zu verhandeln. FPÖ und Grüne haben bereits einen Drittelantrag beim VfGH vereinbart, sollte ihren Wünschen nicht Rechnung getragen werden. Auch die Rechtsanwaltskammer und Journalistenorganisationen wollen das Gesetz vor den VfGH bringen.

Sollte man sich am Montag nicht einigen können, will Pilz zumindest eine Verschiebung auf das nächste Plenum erreichen – damit noch weiter verhandelt werden kann. In Kraft treten soll das Gesetz erst mit 1. Juli 2016, ein Beschluss im Februar würde also reichen. (APA, 25.1.2016)