Wien – Kurt H. hat ein Facebook-Profil. Was der Grund ist, warum er mit einer Anklage wegen Verhetzung vor Richter Stefan Apostol sitzt. Denn auf diesem Profil wurden Beiträge wie "Diese schwarzen Bestien gehören an die Wand oder in den Ofen" samt einem Bild dunkelhäutiger Menschen gepostet. Oder auch die mit Fotos begleitete Forderung, mit einem Flammenwerfer Muslime zu rasieren.

Der 53-Jährige bekennt sich "überhaupt nicht schuldig". Er sei weder Rassist, noch habe er Ahnung von Computern. Der mit 33 Jahren wegen eines Augenleidens in Frühpension Gegangene hatte dennoch einen Laptop. "Aber das Profil hat mir ein Ägypter eingerichtet", behauptet er.

Wofür er den tragbaren Computer überhaupt brauche, will Apostol wissen. "So für Spiele", lautet die Antwort. "Ins Internet kommt man damit aber auch", merkt der Richter an. "Meinen Sie Google? Ja, das ist super!", demonstriert der aus Strafhaft vorgeführte Angeklagte zumindest rudimentäre Kenntnisse.

Laptop hergeborgt

Gleichzeitig bleibt er dabei – auf Facebook habe er nur seiner Schwester geschrieben, die inkriminierten Einträge müssten von jemand anderem stammen. Denn er habe das Gerät im Obdachlosenmilieu auch hergeborgt.

"Können Sie mir da Namen nennen?", fordert ihn der Richter auf. "Der Ulf." – "Nachnamen und Adresse?" – "Das weiß ich nicht. Aber wenn ich draußen wäre, könnte ich ihn treffen." Zur Untermauerung seiner Position zeigt der Angeklagte auch noch eine Zeitungsseite, auf der über jenen Wiener Arzt berichtet wird, der sich weigert, Ausländer zu behandeln. So etwas rege ihn auf, sagt H. "Das war mein Hausarzt", verrät Apostol.

Zehn Vorstrafen

Dass er zehn Vorstrafen, vorwiegend wegen Körperverletzung, hat, hilft H. auch nicht wirklich viel. Noch dazu, wo auf Facebook auch zu lesen ist, er müsse "wegen zweier solcher Kreaturen" wieder ins Gefängnis. Auch der Haftantrittstermin samt Strafhöhe findet sich. "Das haben viele gewusst", argumentiert der Angeklagte.

Apostol verurteilt ihn schließlich bei einer – bis zum Jahreswechsel geltenden – Strafandrohung von bis zu zwei Jahren zu zwei Monaten unbedingter Haft. "Ich nehme das Urteil nicht an!", echauffiert sich der Angeklagte. "Ich will einen Anwalt, der soll die anderen suchen", verlangt er einen Verfahrenshelfer. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, 26.1.2016)