Die Bank Austria will Mitarbeiter in die ASVG-Pensionskasse verschieben. Finanzminister Hans Jörg Schelling ist wenig erfreut.

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Wien – Die Bank Austria will 3.300 Mitarbeiter aus der hauseigenen Sozialversicherung in die allgemeine Sozialversicherung überführen. Der Vorgang ist im Gesetz (ASVG) klar geregelt und wurde schon oft durchgeführt – allerdings nur in Einzelfällen und in der Regel für Staatsbedienstete, die in das ASVG wechselten. Daher fiel bisher nicht auf, wie vorteilhaft die Übertragung für den alten Arbeitgeber ist. Finanzminister Hans Jörg Schelling nannte das Vorgehen am Mittwoch "inakzeptabel".

Der alte Arbeitgeber muss nur sieben Prozent des Letztgehaltes (maximal der Höchstbeitragsgrundlage) als Mitgift beisteuern. Arbeitnehmer im ASVG müssen aber 22,8 Prozent des aktuellen Bezugs (ebenfalls maximal der Höchstbeitragsgrundlage) einzahlen. Daher wird in aller Regel der Beitrag des Arbeitgebers für den wechselnden Mitarbeiter geringer ausfallen als die übliche Einzahlung gewesen wäre. Anzunehmen, dass nur ein Drittel eingezahlt wird, wäre aber verkürzt, da die laufenden ASVG-Beiträge mit den Gehaltserhöhungen anwachsen, die Abschlagzahlung jedoch für die ganze Berufszeit vom hohen Letztgehalt berechnet wird.

Bank gibt keine Zahlen bekannt

Solange Staatsbeamte in das ASVG wechselten, war das zunächst für den Staat günstig, weil er nur eine geringe Abschlagzahlung leisten musste. Da Beamtenpension wie auch ASVG-Defizit letztlich aus Steuergeldern finanziert werden, war es für das Budget auch nicht so entscheidend, über welchen Kanal das Geld floss. Außerdem ging es um Einzelfälle, die ohnehin nicht ins Gewicht fielen. Genaue Zahlen, wie viele Menschen bisher gewechselt haben, liegen nicht vor.

Bei der Bank Austria geht es aber um große Zahlen. Der theoretische Höchstbetrag, den die Bank beisteuern müsste, liegt bei 400 Mio. Euro, denn das Gesetz (ASVG Paragraf 311) sieht vor, dass höchstens die aktuelle Höchstbeitragsgrundlage (seit Jänner 4.860 Euro) für längstens 30 Jahre als Basis genommen werden muss. Davon sieben Prozent wären pro Mitarbeiter gut 122.000 Euro. Bei kürzerer Arbeitskarriere bzw. niedrigerem Einkommen verringert sich der Beitrag der Bank entsprechend.

Die Bank Austria will keine Zahlen bekanntgeben, wie hoch ihr Beitrag an die Pensionskasse sein wird, die Pensionsversicherungsanstalt verweist darauf, dass sie noch keine Zahlen erhalten hat, auf deren Basis sie Berechnungen anstellen könnte. Trotzdem soll die Aktion noch im erste Quartal über die Bühne gehen.

Zwei Milliarden an Rückstellungen

Unstrittig ist, dass das Gesetz besteht und bisher problemlos angewendet wurde. Die Pensionsversicherungsanstalt weist aber darauf hin, dass es nur für Einzelfälle gedacht gewesen sei. Kritiker der Aktion der Bank Austria fordern nun eine (Anlass-)Gesetzgebung, um die Übertragung von 3.300 Arbeitnehmern zu verhindern. Der Wiener Anwalt Roland Gerlach ortet verfassungswidrige Ungleichbehandlung und eine (unerlaubte) Beihilfe.

Die Bank beruft sich hingegen darauf, dass sie bestehende Gesetze einhält. Für die Bank spricht auch, dass in der Vergangenheit fallweise auch ASVG-Bedienstete in die Sonderregelungen der Bank Austria gewechselt sind und auch dann die im Gesetz vorgesehenen sieben Prozent gezahlt wurden.

Die Bank Austria hat für Sozialverpflichtungen 2,1 Milliarden Euro rückgestellt. Aus diesem Topf wird einerseits die Abschlagzahlung für den Wechsel in das ASVG bezahlt, andererseits eine Prämie an die betroffenen Mitarbeiter, falls ihre Pension dadurch niedriger ausfällt und gewisse Leistungen der Krankenkasse entfallen. Denn in der Bank Austria werden die besten 18 Jahre für die Pensionsberechnung herangezogen, im ASVG die gesamte Arbeitszeit. Außerdem zahlt die Krankenversicherung der Bank Austria Wahlärzte und manche Leistungen wie Brillen oder Prothesen großzügiger. (APA, gra, 27.1.2016)