Klagenfurt/Wien/München – Der EU-Gerichtshof hat eine Nichtigkeitsbeschwerde Österreichs zu einer 2,638 Milliarden Euro schweren Kreditrückzahlgarantie der Republik an die BayernLB abgewiesen. Die EU-Richter urteilten, dass die Garantie, die Österreich der BayernLB anlässlich der Notverstaatlichung der früheren Hypo Alpe Adria (jetzt Heta) 2009 gewährt hat, eine staatliche Beihilfe darstellt, die mit EU-Recht vereinbar sei.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die von Österreich gegen die Beschlüsse der EU-Kommission erhobene Klage (T-427/12) ab. Österreich hat die in Rede stehende Garantie in Abrede gestellt.

Die EU-Kommission hatte am 25. Juli 2012 den Umstrukturierungsplan der BayernLB genehmigt und in diesem Zusammenhang auch die österreichische Finanzierungsgarantie als staatliche Beihilfe Österreichs an die frühere Konzernmutter BayernLB und mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar erklärt. Mit diesem Prüfsiegel aus Brüssel fürchtet Österreich, für den Milliardenbetrag geradestehen zu müssen. Österreich hat deshalb die EU-Kommission verklagt, um diese Entscheidung der EU-Behörde für nichtig zu erklären.

Österreich machte geltend, dass es vor der Qualifizierung der gewährten Finanzierungsgarantie als Beihilfe nicht gehört worden sei. Außerdem argumentierte die Republik, dass die EU-Kommission in ihrer Entscheidung nicht begründet habe, warum es sich um eine staatliche Beihilfe handle und warum diese mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar sei.

Nach Auffassung Österreichs verstößt die Entscheidung der EU-Kommission auch in mehreren Punkten gegen den EU-Vertrag. Österreich machte etwa das im EU-Vertrag verankerte Bailout-Verbot geltend, also ein Verbot der gegenseitigen Schuldenübernahme. Außerdem sei die EU-Kommission nicht zuständig, heißt es in der Klage.

Nach Ansicht des EuGH hat die EU-Kommission keinen Rechtsfehler begangen, als sie zu dem Ergebnis kam, dass dieser Vorteil eine staatliche Beihilfe für die BayernLB darstellte und diese mit ihrer Umstrukturierung und demzufolge mit dem Binnenmarkt vereinbar war. Der EuGH stellte insbesondere fest, dass die Klage beim Handelsgericht Wien, die den Kauf der Hypo Group Alpe Adria durch die BayernLB im Jahr 2007 betrifft, keinen Einfluss auf die Frage habe, ob die Garantie eine Beihilfe darstellt.

Voriges Jahr im Juli haben sich Österreich und Bayern in diesem Hypo-Kreditstreit inzwischen auf einen Vergleich geeinigt.

Nicht mehr relevant

In den Augen Österreichs ist die Sache deswegen auch nicht mehr relevant. Die Entscheidung des EuGH wirkt sich nach Angaben des Wiener Finanzministeriums auf die – inzwischen bereinigte – Beziehung Bund-Bayern nicht aus.

"Aufgrund des Vergleichs zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern sowie der Bayerischen Landesbank, der mit der Umsetzungsvereinbarung vom 11. November 2015 besiegelt wurde, hat diese Entscheidung keine Relevanz für die aktuelle Situation, hieß es in einer Stellungnahme des Finanzministeriums gegenüber der APA.

In Wien sagte am Donnerstag auch der SPÖ-Fraktionschef im U-Ausschuss, Kai Jan Krainer, zur APA, "das Urteil ist eigentlich obsolet – durch den Vergleich mit Bayern".

Der NEOS-Politiker im Hypo-Untersuchungsausschuss, Rainer Hable, fühlte sich durch das heutige EuGH-Urteil in seiner Kritik an der Notverstaatlichung der Hypo indes bestätigt. Der EuGH attestiere "mit dem Siegel des Höchstgerichts, dass das Verhandlungsergebnis bei der Hypo-Übernahme 2009 für Österreich so schlecht war, dass es als staatliche Beihilfe Österreichs an die Bayrische Landesbank zu werten ist". (APA, 28.1.2016)