Um Ärger auf ausländischen Straßen zu vermeiden, sollte man schon vor Antritt der Urlaubsfahrt Informationen zu den Mautmodalitäten vor Ort einholen.

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Wien – In Slowenien und England stoßen Reisende derzeit vermehrt auf Probleme beim Thema Maut. Slowenien-Urlauber reklamieren beim ÖAMTC wegen Vignetten der "falschen" Kategorien. Einige Klubmitglieder, die mit dem Fahrzeug in England unterwegs waren, erhalten außerdem aktuell Zahlungsaufforderungen wegen nicht bezahlter Maut.

Um solchen Schwierigkeiten vorzubeugen, hat die ÖAMTC-Touristikexpertin Kristina Tauer Tipps für besonders heikle Maut-Länder zusammengestellt.

  • Slowenien: "Erst kürzlich wurden einem ÖAMTC-Mitglied von einer Mautkontrolleurin in Slowenien Führerschein und Zulassungspapiere abgenommen, weil eine Vignette der falschen Kategorie am Auto angebracht war", sagt Tauer. In den meisten Fällen liegt das Problem in der Unterscheidung der Vignetten-Kategorien 2A und 2B.

    Die Kategorie 2A gilt für alle Pkws bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und bis zu einer Höhe von 1,30 Metern – gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse. Darunter fallen ebenso alle Wohnmobile bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, auch über 1,30 Meter am Messpunkt.

    Die Kategorie 2B erfasst alle Fahrzeuge unter einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, die – gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse – eine Fahrzeughöhe von 1,30 Meter oder mehr aufweisen. Das sind vor allem Transporter, große Vans und Lieferwägen. Die Maßangabe bezieht sich auf das unbeladene Fahrzeug im serienmäßigen Auslieferungszustand. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und über 1,30 Metern am Messpunkt fallen weiterhin in die Kategorie 2A. Info: Eine Liste der Fahrzeuge, die in die neue Kategorie 2B fallen, finden Reisende unter oeamtc.at/portal/slowenien-vignetten.

  • Ungarn: Immer wieder werden in Ungarn trotz des vorschriftsmäßigen Erwerbs einer E-Vignette Strafen verhängt. "Beim Kauf der E-Vignette wird das Fahrzeugkennzeichen aufgenommen. Dabei kommt es häufig zu Fehlern. Der Käufer muss zwar die Richtigkeit der Daten mit seiner Unterschrift auf dem Beleg bestätigen, viele kontrollieren die Angaben jedoch nur unzureichend. Wir raten daher dringend, die Daten sorgfältig zu überprüfen um spätere Probleme zu vermeiden", sagt Tauer. "Grundsätzlich ist es in allen Ländern ratsam, Belege noch mindestens ein Jahr lang nach der Reise aufzubewahren – in Ungarn empfehlen wir sogar eine zweijährige Aufbewahrung."

  • Slowakei: Gespanne, deren Gesamtgewicht höher als 3,5 Tonnen ist (= Summe aus höchstzulässigem Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs plus höchstzulässigem Gesamtgewicht des Anhängers) benötigen in der Slowakei eine separate E-Vignette für den Anhänger. Je nach Gültigkeitsdauer kostet die Vignette 10, 14 oder 50 Euro.

  • England: Momentan erhalten Clubmitglieder, die mit dem Fahrzeug in England unterwegs waren, vermehrt Zahlungsaufforderungen wegen nicht bezahlter Maut im Rahmen des Dartford Crossing. Mit diesem Begriff werden zwei Tunnel sowie eine Schrägseilbrücke an der Themse östlich von London bezeichnet, die Grays mit Dartford verbinden und Teil der Londoner Ringautobahn M25 sind. Die Benutzung der Brücke bzw. der Tunnel ist zwischen 6 Uhr und 22 Uhr mautpflichtig (sogenannter Dart-Charge). Seit rund einem Jahr ist eine Barzahlung der Maut vor Ort nicht mehr möglich, die Zahlung erfolgt nun bargeldlos und durch automatische Kennzeichenerkennung. Die Maut muss im Voraus bzw. bis spätestens 24 Uhr des Folgetages entrichtet werden. Dies führt bei Urlaubern immer wieder zu Problemen. Die Bezahlung kann online, telefonisch, auf dem Postweg oder bei einer Payzone-Verkaufsstelle erfolgen. Informationen zu den Zahlungsmodalitäten gibt es unter gov.uk/dart-charge.

    "Wer die Maut nicht fristgerecht bezahlt hat, erhält einen Bescheid, mit dem neben der eigentlichen Maut auch ein Verwarnungsgeld in Höhe von umgerechnet 100 Euro eingehoben wird. Sinnvoll ist es, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung zu zahlen, dann sind nur rund 50 Euro fällig", rät Tauer. (red, 28.1.2016)