Wer Geld bei der "falschen" Bank abhebt könnte bald auch in Österreich dafür zahlen müssen.

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Wien – Noch kostet das Geldabheben an Bankomaten in Österreich nicht extra. Das muss aber nicht so bleiben. In Deutschland beispielsweise wird pro Transaktion eine Gebühr verrechnet, sofern es sich nicht um einen Geldausgabeautomaten der Hausbank des Kunden handelt.

Die Bawag-PSK bereitet ihre Kunden auf neue Zeiten vor. Sie hat in ihren Geschäftsbedingungen neuerdings einen "Warnhinweis", in dem angekündigt wird, dass bei Bargeldbehebungen bei Bankomaten, mit deren Betreibern man keinen entsprechenden Vertrag habe, ein "gesondertes Entgelt" anfallen könne. Laut orf.at findet sich der Passus in den Bawag-Kundenrichtlinien ebenso wie in jenen der Tochter Easybank.

In Zukunft könne es vorkommen, dass ein Bankomatbetreiber die Geldbehebung nur gegen Entgelt anbiete, heißt es in der Bawag-Pressestelle. Darüber werde der Benutzer am Beginn des Behebungsvorgangs am Bildschirm des Geldausgabeterminals informiert. Zwar gebe es in Österreich derzeit keine Betreiber, die ein derartiges Entgelt einheben würden, es könne in Zukunft aber vorkommen. Der "Warnhinweis" sei also "als vorsorglicher Hinweis zu verstehen", gegebenenfalls könne die Transaktion auch kostenlos abgebrochen werden. Die Hausbank des Kontoinhabers habe auf die Gebühr keinen Einfluss, sie liefere das Geld nur beim Terminalbetreiber ab.

Vorgehen für AK "nicht schlüssig"

Der Geschäftsführer der Bankensparte in der Wirtschaftskammer, Franz Rudorfer, verweist auf die neue Vielfalt im Bankomatenmarkt mit neuen Anbietern. Auch habe die Notenbank den Banken zuletzt geradezu "geraten", Bankomatbehebungen zu bepreisen. Die EZB verlange schließlich laufend Profitabilitätssteigerungen.

AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic sieht den Bawag-Passus kritisch. Das Vorgehen der Bank sei "nicht ganz schlüssig", weil nicht erkennbar sei, mit welchen Terminalanbietern die Bawag Verträge habe und mit welchen nicht. Also sei nicht klar, bei welchen Geldautomaten womöglich Gebühren entstehen würden.

Geheuer ist das Gebührenmodell den Banken offenbar selbst nicht. Kunden, die sich über Gebührenverrechnungen aus dem Ausland beschwerten, sei die Gebühr auf Kulanzbasis stets erlassen worden. (APA, ung, 2.2.2016)