Luxemburg – Die illegale Einreise in ein Mitgliedsland des Schengenraums rechtfertigt nach Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters keine Freiheitsstrafe. Wenn Migranten nicht direkt an einer Außengrenze des eigentlich grenzkontrollfreien Schengenraums aufgegriffen werden, stelle die Einreise in ein Schengen-Land allein keinen Grund für eine Haftstrafe dar.

Zu dieser Einschätzung kommt Maciej Szpunar in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Verhandelt wird der Fall einer Frau aus Ghana, die von französischen Behörden auf dem Weg nach London am Eingang zum Ärmelkanal-Tunnel aufgegriffen und in Haft genommen worden war. Ein Urteil dürfte beim EuGH erst in einigen Monaten fallen (Rechtssache C-47/15). Meist halten sich die Richter dabei an die Empfehlung ihres Gutachters.

Die relevante EU-Richtlinie soll dem Gutachter zufolge Verfahren für die Rückführung von Migranten ohne Aufenthaltsrecht in ihr Herkunftsland oder ein anderes Drittland festlegen. Nur dafür dürfe ein Betroffener festgehalten werden. Sollte sich der Migrant nach der Entscheidung, dass er das Land verlassen muss, weiterhin dort aufhalten oder trotz Einreiseverbot erneut ins Land kommen, sei eine Haftstrafe aber möglich. (APA, 2.2.2016)