Wien – Isolde T. ist mit den mehr oder weniger Großen des Landes auf Du und Du. Sagt sie zumindest. Bundeskanzler Werner Faymann, Präsidentschaftskandidat Rudolf Hundstorfer, Finanzminister Hans Jörg Schelling, der Wiener Wohnbaustadtrat Michael Ludwig, die Präsidenten der Ärzte- und Arbeiterkammer: Sie alle will die 54-Jährige gut genug kennen, um bei ihnen intervenieren zu können.

Da sie das aber vielleicht doch nicht so gut kann, sitzt sie nun vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Claudia Zöllner und muss sich wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs in zwei Fällen verantworten. Einen Vorwurf, den sie sehr, sehr, wortreich leugnet.

Einer guten Freundin und einer Bekannten soll die Vorbestrafte unter Vorspiegelung falscher Tatsachen insgesamt 11.500 Euro herausgelockt haben.

Mindestsicherung und Haus in Paraguqay

Ein mögliches Motiv: ihre finanzielle Situation. Die aber etwas verworren ist. Einerseits hat sie 200.000 Euro Schulden. Auf der anderen Seite sagt die geschiedene Mutter dreier Minderjähriger, sie bekomme 1.450 Euro Mindestsicherung plus 650 Euro Familienbeihilfe sowie 350 Euro Alimente. Dazu besitze sie noch ein Haus in Paraguay, das 40.000 Euro wert sei. Was nach Auskunft der zuständigen Magistratsabteilung 40 illegal wäre.

Das soll noch nicht alles sein: Im Keller steht angeblich ein geerbtes Bild, das man um mindestens 26.000 Euro losbekomme, außerdem die Statue einer Fruchtbarkeitsgöttin, die ebenso mehrere tausend Euro wert sein soll.

Bargeld brauchte sie im Herbst 2014 dennoch. Also bat sie ihre damals beste Freundin um 5.000 Euro. Für ihren Verein, der laut Angeklagter Familien geholfen hat, der aber damals noch nicht im Vereinsregister eingetragen war. Und zunächst nur aus ihr bestand.

Asoziale Gemeindewohnung

Betrieben wurde er von T.s Gemeindewohnung aus, ihrer Freundin, Frau P., gefiel das nicht. "Sie hat gesagt, das ist eine asoziale Wohnung und sie gibt mir Geld, damit ich mir was anderes suchen kann!", erzählt die Angeklagte dem Senat.

Zweimal habe ihr die Freundin Geld schenken wollen, beim dritten Mal habe sie eingewilligt, 5.000 Euro als Darlehen zu nehmen, sie unterschrieb sogar einen Vertrag. "Wie wollten Sie das zurückzahlen?", fragt Zöllner. "Ich hatte ja schon ein Angebot für mein Bild. Aber nachher hat Frau P. mich auf Facebook schlechtgemacht, da wollte der Käufer nicht mehr." – "Ich glaube, dass es auch Kunstliebhaber gibt, die Ihre Facebookseite nicht kennen. Also warum haben Sie es bisher nicht verkauft?" – Die Antwort bleibt aus.

Im Mai bekam sie aber nochmals 3.500 Euro, diesmal als Kaution für eine neue Sozialwohnung der Stadt. Die ihr praktisch sicher war, da sie ja Stadtrat Ludwig kannte, wie sie behauptet.

Kränkelndes Fitnessstudio

Freundin P. stellte ihr jedenfalls bereits im März eine Bekannte vor, deren Kinder ein Fitnessstudio hatten, das ziemlich in den roten Zahlen war. Die Angeklagte versprach, dafür zu sorgen, dass es dort hinauskommt. Gegen eine Spende von 3.000 Euro für ihren Verein.

Sie selbst schreibt in einer E-Mail von Videos, die über das Studio gemacht werden sollen, Pressearbeit Marketing und den Einsatz bei ihren Kontakten, um neue Kunden zu akquirieren.

"Die Videos habe ich gedreht", sagt T., ihre Verteidigerin Stella Spitzer-Härting hat sogar sechs davon gefunden, Veröffentlicht auf Youtube, qualitätsmäßig eher optimierungsfähig, wie sich der Senat überzeugt. Wackelige Aufnahmen ohne Schwenk und Schnitte sind zu sehen.

Faymann und Mitterlehner als Bombe

Die Bekannte erzählt als Zeugin später, dass die Angeklagte bei einem Weg über den Ballhausplatz auf das Bundeskanzleramt gezeigt und gesagt hätte: "Hach, da sitzt der Werner, da komme ich jederzeit ohne Termin hinein!" Was auch erklärt, dass T. für die Neueröffnung des Fitnessstudios versprach: "Da kommt der Faymann und der Mitterlehner, das wird einschlagen wie eine Bombe." Zur Explosion kam es übrigens nicht, ebenso wenig zu Medienberichten oder neuen Kunden.

Sowohl die ehemalige beste Freundin, die nun auf einen Zwischenruf mit der Bemerkung "Sagen Sie bitte nicht Du zu mir", reagiert, als auch die Bekannte wirken als Zeuginnen durchaus glaubwürdig. T. kämpft mit den Tränen und sagt: "Mir glaubt man nicht, weil ich vorbestraft bin!"

Ihr Exmann kann als Entlastungszeuge nur bedingt zur Wahrheitsfindung beitragen, da er das meiste nur vom Hörensagen durch seine ehemalige Gattin kennt.

15 Monate bedingt

Rund 20 Minuten braucht der Senat, um zu einem Urteil zu kommen. Das aufgrund des Darlehensvertrags und der diversen Mails recht eindeutig ausfällt: T. wird zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Sie habe gewusst, dass sie das Geld an ihre Freundin nicht zurückzahlen könne.

Und das Video für die Bekannte wäre keine 3.000 Euro wert gewesen, "in dieser Qualität" – sie habe also viel mehr versprochen, als sie einhalten konnte. Die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, 06.02.2016)