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Begünstigt werden sollen nur Investitionen, für die ein Bauantrag bis 31. Dezember 2018 gestellt wird.

Foto: REUTERS/Christian Hartmann

Mit Steuervorteilen in Milliardenhöhe will die deutsche Bundesregierung privaten Investoren den Bau billiger Wohnungen versüßen und den auch wegen der Flüchtlingskrise angespannten Markt entlasten. Die "Sonderabschreibung für Mietwohngebäude" dürfte allein bis Ende 2020 gut 2,1 Milliarden Euro kosten.

Den zwischen Bund und Ländern weitgehend abgestimmten Gesetzentwurf will das Kabinett am Mittwoch verabschieden. Luxusobjekte werden nicht gefördert. Zudem müssen die Gebäude mindestens zehn Jahre vermietet werden.

Nach Einschätzung von Experten müssten über mehrere Jahre hinweg jährlich mindestens 400.000 neue Wohnungen gebaut werden, um der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden. Im vergangenen Jahr waren es – trotz steigender Tendenz – nur 270.000. Das Wohnungsproblem besteht schon seit Jahren, droht sich aber durch die Flüchtlingszuwanderung noch einmal zu verschärfen.

Einige Hürden

Kern des Gesetzentwurfs, der Reuters vorliegt, ist eine Sonderabschreibung über drei Jahre: In den ersten beiden Jahren kann der Investor jeweils zehn Prozent der Bau- oder Anschaffungskosten steuermindernd beim Fiskus geltend machen, im dritten Jahr neun Prozent. Hinzu kommt die reguläre Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr. In der Summe kann der Investor also 35 Prozent der Kosten bei der Steuer anführen.

Dafür setzt das Gesetz einige Hürden: Je Quadratmeter dürfen nur 2.000 Euro Baukosten geltend gemacht werden. Übersteigen die Kosten die Grenze von 3.000 Euro, gibt es überhaupt keine Steuerförderung, auch nicht anteilig. Außerdem muss in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt gebaut werden: Maßstäbe dafür sind etwa, dass sie in der Wohngeldverordnung bereits entsprechend einsortiert sind oder die Landesregierung dies verfügt hat. Auch Gebiete mit Mietpreisbremse und Kappungsgrenze gehören dazu.

Von der Sonderabschreibung erhofft sich die Bundesregierung den Neubau von rund 100.000 neuen preiswerten Wohnungen. In dem Gesetzentwurf werden nur die Steuerausfälle im Planungszeitraum bis 2020 beziffert. Zu Buche schlagen werden sie bei Bund, Ländern und Gemeinden aber auch in den Folgejahren. Nach früheren Berechnungen des Bundesfinanzministeriums dürften bis 2024 Steuerausfälle von gut vier Milliarden Euro anfallen.

Mehr sozialer Wohnungsbau

In den Bund-Länder-Verhandlungen war die Fördergrenze von 2.200 Euro auf 3.000 Euro erhöht worden, wodurch mehr Neubauten profitieren können. Die Bau- und Immobilienbranche hatte sich gegen eine solche Grenze ausgesprochen, einige Länder aber vor teuren Mitnahmeeffekten für Luxusbauten gewarnt. Andere Länder, vor allem Hamburg, hatten auf eine höhere Grenze gedrängt mit dem Argument, dass dort zu den Kosten kaum gebaut werden könne.

Begünstigt werden sollen dem Gesetzentwurf zufolge nur Investitionen, für die ein Bauantrag zwischen dem 1. Jänner 2016 und dem 31. Dezember 2018 gestellt wird. Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung wäre letztmalig im Jahr 2022 möglich. Neben der Sonderabschreibung, die von Bundestag und -rat beschlossen werden muss, setzen Bund und Länder auch auf mehr sozialen Wohnungsbau. Außerdem sollen die Baukosten durch Vereinfachungen im Baurecht deutlich gesenkt werden. (APA, 2.2.2016)