Bild nicht mehr verfügbar.

Bitcoins sollen künftig nur mit Ausweis erworben werden dürfen

Foto: Reuters/Su

Die EU-Kommission will anonym durchgeführte Zahlungsvorgänge einschränken. Als Reaktion auf die erhöhte Terrorgefahr in Europa sind besonders die virtuelle Währung Bitcoin sowie Wertkarten im Visier der Sicherheitsbehörden. Die EU-Kommission plant nun, Plattformen zum Umtausch von Euro in Bitcoin unter die Direktive gegen Geldwäsche zu stellen. Das heißt, dass sich Nutzer ausweisen müssen, sobald sie Transaktionen durchführen.

Wertkarten mit Ausweis

Auch im Bereich Wertkarten soll eine bessere Identifikation der Nutzer möglich gemacht werden. Wie das passieren soll, ist noch nicht klar. In Deutschland gibt es etwa bei Wertkarten im Wert von über hundert Euro eine Ausweispflicht, in Österreich gibt es kein Limit. Womöglich könnten künftig Aktivierungscode per Post versandt werden, um die Wertkarte nutzen zu können, schreibt die EU-Kommission in einer Aussendung.

Europol: Keine Belege für Bitcoin-Nutzung

Laut Heise soll auch postalisch versandtes Geld stärker kontrolliert werden. Behörden könnten schon bei kleineren Beträgen tätig werden, um die Transaktion zu untersuchen. Bereits im Frühjahr 2016 sollen erste Vorschläge dazu abgeliefert werden. Zwar haben Terroristen – etwa bei den Anschlägen in Paris – Wertkarten benutzt; die Akquirierung einer solchen Karte mit falschem Ausweis wäre jedoch leicht zu bewerkstelligen. Laut Europol gibt es keine Belege, dass terroristische Gruppen verstärkt auf Bitcoin setzen. (red, 3.2.2016)