Berlin – Die deutsche Regierung hat strengere Asylregeln verabschiedet. Zudem beschloss das Kabinett in Berlin am Mittwoch, die nordafrikanischen Staaten Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären.

Kern des Asylpakets sind spezielle Aufnahmezentren, in denen bestimmte Gruppen von Asylbewerbern beschleunigte Verfahren von maximal drei Wochen durchlaufen. Dies gilt etwa für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten. Für Flüchtlinge mit einem sogenannten subsidiärem Schutz, die nicht als persönlich verfolgt gelten, soll der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden.

Selbstbehalt für Sprachkurse

Flüchtlinge sollen darüber hinaus mit zehn Euro pro Monat an den Kosten für Sprach- und Integrationskurse beteiligt werden. Damit sich Asylbewerber auch wirklich in die ihnen zugewiesene Aufnahmeeinrichtung begeben, ist künftig erst dann ein voller Anspruch auf gesetzliche Leistungen vorgesehen, wenn sie sich vor Ort registriert haben und den neuen Ankunftsausweis besitzen. Für ärztliche Atteste, die zur Aussetzung einer Abschiebung führen, sollen präzisere Vorgaben gelten, um Missbrauch zu vermeiden.

Des weiteren sieht die Vorlage des deutschen Innenministeriums vor, dass alle Mitarbeiter, die in den Unterkünften für die Betreuung minderjähriger Migranten zuständig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Der Gesetzentwurf wird als nächstes vom Bundestag beraten. Im Bundesrat ist das Asylpaket nicht zustimmungspflichtig. (APA, 3.2.2016)