Die "Tiroler Tageszeitung" ist einer von mehr als 2.500 gelisteten Kündigungsempfängern.

Foto: online-kuendigen.at

Wer nicht mehr benötigte Produkte und Dienste abbestellen will, hat mitunter einige Umstände auf sich zu nehmen. Längst nicht überall werden formlose E-Mails als Kündigung anerkannt, zumal dies der Gesetzgeber auch nicht verpflichtend vorsieht. Seit drei Jahren existiert auf der Website "Online Kündigen" allerdings ein Service, der die Trennung vereinfacht.

Kündigen per Klick

Egal ob Mobilfunker, Stromanbieter, Kirchenmitgliedschaft oder Zeitungsabo – Besucher können den Adressaten ihrer Kündigung aus mittlerweile über 2.500 Einträgen wählen. In ein Formular werden anschließend die eigenen Kundendaten eingetragen. Anschließend lässt sich das vorerzeugte Formular als PDF herunterladen oder per Handysignatur unterschreiben und online abschicken. Die Signatur verleiht dem Schreiben verbindliche Gültigkeit.

Der Dienst erfreut sich laut Betreiber Thomas Landauer großer Beliebtheit. Alleine im Bereich des Mobilfunks wird der Service pro Monat hunderte Male in Anspruch genommen. Gezählt werden dabei nur jene Kündigungen, die die Nutzer tatsächlich direkt über die Plattform versandt werden.

Moser-Verlag stellte Klage wegen Copyrightverletzung zu

Nun sah sich Landauer allerdings mit einer Klage durch den Verlag J. S. Moser konfrontiert, der die "Tiroler Tageszeitung" herausgibt. Diese warf ihm wegen der Verwendung ihres Logos in der Adressatensuche Urheberrechtsverletzung vor. Abgebildet ist das Logo als Icon in der Größe von 16 mal 16 Pixel in den Suchvorschlägen und der Gesamtauflistung aller Adressaten, stets in Verbund mit dem Titel der Zeitung.

Dazu sah der Moser-Verlag durch die Nennung der Zeitung auch einen Verstoß gegen den Persönlichkeitsschutz gegeben. Alleine das Aufscheinen der Zeitung würde suggerieren, dass sich diese im "Kündigungsprozess unlauter verhalte". Der Streitwert belief sich insgesamt auf 34.000 Euro.

Seitenbetreiber ratlos

Schon im Sommer habe die "Tiroler Tageszeitung" mit gerichtlichem Vorgehen gedroht, erklärt Landauer gegenüber dem WebStandard. Darauf habe er allerdings nicht reagiert. Er hatte das gerichtliche Vorgehen nach Einlangen der Klage öffentlich gemacht und einen Spendenaufruf gestartet.

Erklären konnte er sich die Klage nicht, da die "TT" nur einer von vielen Adressaten von "Online Kündigen" sei. Vergangenes Jahr sei der Service im Bezug auf die Zeitung 58-mal genutzt worden, ein Wert, der nicht außergewöhnlich hoch sei. Während des dreijährigen Bestehens der Plattform gab es laut Landauer abseits dieser Causa nur zwei oder drei Beschwerden, ohne juristischer Folgen.

Rückzieher

Das Blatt hat sich nun aber gewendet. "Wir haben die Klage zurückgezogen", heißt es aus der Kommunikationsabteilung des Moser-Verlags. Da die Liste an Kündigungsempfängern von damals rund 1.400 nun deutlich angewachsen sei, sehe man sie jetzt als repräsentativ an.

Dazu seien beanstandete Formulierungen im Seitenabschnitt "Häufige Fragen" korrigiert worden. Die ursprünglichen Beschwerdepunkte seien somit beseitigt. (gpi, 3.2.2016)