Die europäischen Datenschützer verlängern die Schonfrist für den Informationstransfer in die Vereinigten Staaten. Dies sei im Lichte der Grundsatzeinigung über einen neuen Datenschutzrahmen möglich, erklärte Isabelle Falque-Pierrotin am Mittwoch in Brüssel.

Die Leiterin der französischen Datenschutzbehörde CNIL hat derzeit den Vorsitz im Kreis der nationalen Datenschützer. "Ich denke, diese Vereinbarung ist ein sehr gutes Zeichen", erklärte sie.

"Ich habe noch kein schriftliches Papier."

Die Artikel 29 Datenschutzgruppe wolle die Vereinbarung mit den USA nun prüfen und verlangt von der EU-Kommission bis Ende Februar die Herausgabe der relevanten Dokumente, sagte Falque-Pierrotin. "Ich habe noch kein schriftliches Papier." Für Ende März sei eine weitere Sitzung der Datenschützer geplant. "In der Zwischenzeit und bis wir die vollständige Auswertung haben (...) gehen wir davon aus, dass es weiter möglich ist, die bestehenden Transfer-Mechanismen zu nutzen", erklärte sie. Es gebe grundlegende Bedenken, die nun zu klären seien. Mitte oder Ende April solle es eine Stellungnahme geben.

Am Dienstag einigten sich die EU-Kommission und die USA grundsätzlich auf einen neuen Rahmen mit dem Namen "EU-US Privacy Shield". Die Schonfrist bezieht sich auf die alternativen Rechtsinstrumente zum Daten-Transfer, die Unternehmen weiterhin nutzen konnten, nachdem die Safe Harbor-Regelung für unrechtmäßig erklärt worden war. (APA, 3.2. 2016)