Bregenz – Anerkannte Flüchtlinge, die Mindestsicherung beantragen, müssen in Vorarlberg eine Integrationsvereinbarung unterschreiben. Das Papier wird ihnen auf der Bezirkshauptmannschaft vorgelegt. Landeshauptmann Markus Wallner (VP) sieht die Vereinbarung als Integrationshilfe und Information über die "Grundregeln des Zusammenlebens" wie Demokratie, Gewaltverbot, Antidiskriminierung, Gleichberechtigung, Selbstbestimmung, Schulpflicht.

Wer sich nicht an die Spielregeln halte, müsse mit Konsequenzen rechnen, sagt Wallner. "Der Verstoß gegen Gesetze sowie die Verweigerung von Integrationsmaßnahmen ziehen Sanktionen nach sich. Diese reichen von Strafen über Leistungskürzungen bis hin zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen", ist in der Vereinbarung zu lesen. Rechtsverbindlich ist die Vereinbarung jedoch nicht, dazu bedürfte es im Falle von Leistungskürzungen einer Änderung des Mindestsicherungsgesetzes. Die sei aber, heißt es aus Wallners Büro, nicht geplant.

Sanktionen wie bisher

Wer Arbeitsangebote oder Sprach- und Qualifikationskurse ablehnt, musste bereits bisher mit Leistungskürzungen rechnen. An dieser Praxis wird sich durch die Integrationsvereinbarung nichts ändern. Kontrolliert wird der Kursbesuch künftig durch die Bezirkshauptmannschaften.

Claudia Schmidt, Koordinatorin des "Netzwerk Asylanwalt" interpretiert den Sanktionspassus in der Vereinbarung "als Information über eine mögliche Bandbreite von Konsequenzen bei der Nichteinhaltung von sowohl Gesetzen als auch Verweigerung von Integrationsmaßnahmen". Eine Verweigerung von Integrationsmaßnahmen sei kein gesetzlicher Grund, den Asylstatus abzuerkennen, sagt Schmidt.

In den nächsten Tagen will man im Landhaus mit den Zuständigen aus den Bezirkshauptmannschaften über die konkrete Umsetzung der Integrationsvereinbarung beraten. Und auch den hypothetischen Fall einer Unterschriftsverweigerung erörtern. Daran hatte man bei der Formulierung nicht gedacht.

Die Grünen, die wie alle Parteien die Vereinbarung mittragen, fordern einen Ausbau des Kursangebotes und damit die Einhaltung der Vereinbarung durch die Politik. Eine generelle Kürzung der Mindestsicherung, wie von Oberösterreich und Teilen der Vorarlberger VP gefordert, lehnen sie ab. (Jutta Berger, 4.2.2016)