Innsbruck – Einem HIV-positiven Mann sind vom Landesgericht Innsbruck als Schadenersatz für erlittene Diskriminierung unter anderem 35.000 Euro an Entschädigung zugesprochen worden. Laut dem Rechtskomitee Lambda (RKL) hatte das Land den Dienstnehmer innerhalb der Probezeit wegen seiner HIV-Infektion und seiner Homosexualität entlassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann soll von seinem Expartner gestalkt und bei seinem Arbeitgeber, dem Land Tirol, als HIV-positiv und homosexuell geoutet worden sein. Auch habe der Expartner ein (mit Freispruch) abgeschlossenes Strafverfahren bekanntgemacht. Daraufhin sei der Mann zu seinem Vorgesetzten zitiert worden, heißt es beim RKL. Ihm sei nahe gelegt worden, sich nach einer anderen Stelle umzusehen. Kurz darauf löste das Land Tirol das Dienstverhältnis auf. Eine Schlichtung vor der Gleichbehandlungsanwaltschaft scheiterte.

"Die gesetzten Personalmaßnahmen stehen in keinster Weise mit der sexuellen Orientierung oder der HIV-Infektion des Mannes in Verbindung", reagierte das Land Tirol am Mittwoch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. "Es wird von beiden Seiten bekämpft", erklärte ein Sprecher des Landesgerichts. (APA, red, 3.2.2016)