Arbeiten am Sondierstollen des Semmering-Basistunnels, aufgenommen am 3. Dezember 1998. Über den Bau wird seit Jahrzehnten verhandelt.

Foto: APA/Robert Jäger

Semmering/Neunkirchen/Wiener Neustadt – Alliance for Nature (AFN) und die Bürgerinitiative "Stopp dem Bahn-Tunnelwahn" haben wegen der aus ihrer Sicht illegalen Fortsetzung der Bautätigkeit beim Semmering-Basistunnel (SBT) die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eingeschaltet. Die Anträge seien am Donnerstag eingelangt und würden nun geprüft, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Erich Habitzl.

Nach Meinung der Organisationen dürfte an dem Projekt nicht weitergearbeitet werden, nachdem der Verwaltungsgerichtshof per Erkenntnis vom 15. November die niederösterreichische Naturschutzrechtliche Bewilligung wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben habe. Das von den ÖBB ins Treffen geführte "Fortbetriebsrecht" würde sich nicht auf die Errichtung des Vorhabens beziehen, meinen die beiden Organisationen unter Hinweis auf ein entsprechendes Rundschreiben des Umweltministeriums vom Vorjahr.

Offener Brief an Pröll

Die Tunnelgegner sehen Amtsmissbrauch darin, dass die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, der die weitere Bautätigkeit der ÖBB Mitte Dezember angezeigt wurde, bisher die Einstellung der Arbeiten nicht veranlasst habe. "Stopp dem Bahn-Tunnelwahn" hatte zudem die Frage des Vorliegens von Amtsmissbrauch in einem offenen Brief an Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) thematisiert und einen sofortigen Baustopp gefordert.

"Die derzeitige Bautätigkeit ist nicht illegal. Nach unserem Dafürhalten trifft eine gesetzliche Sonderbestimmung zu. Die ÖBB dürfen ihr Fortbetriebsrecht in Anspruch nehmen", hatte Behördenchefin Alexandra Grabner-Fritz im Dezember festgehalten. Die Bezirkshauptmannschaft bleibe bei dieser Rechtsmeinung, hieß es am Donnerstag.

Jahrelange Verzögerung

Offiziell begann der Tunnelbau in Niederösterreich am 23. November 2015 – drei Jahre nach der Grundsteinlegung. Im Mai hatte das Bundesverwaltungsgericht nach jahrzehntelangem Hin und Her den Bau des Tunnels genehmigt. AFN hatte daraufhin die letzte Instanz, den Verwaltungsgerichtshof, angerufen. Beschwerden bei den Höchstgerichten haben allerdings nicht automatisch aufschiebende Wirkung. (APA, 4.2.2016)