Bild nicht mehr verfügbar.

Beatrice Lorenzin: "Heute nennt man das Leihmutterschaft, doch es ist immer Sklaverei."

Foto: APA/EPA/OLIVIER HOSLET

Rom – Die italienische Gesundheitsministerin, Beatrice Lorenzin, hat mit der Behauptung, Leihmutterschaft sei eine Form von Prostitution, für Aufregung gesorgt. "Der Markt ergreift den Besitz über das Leben der Menschen. Jegliche Ethik geht in Brüche. Leihmutterschaft geht noch weiter als Prostitution. Jede Form ihrer Regelung muss bekämpft werden", sagte Lorenzin am Donnerstag in Rom.

Die Ministerin richtete einen Appell an die italienischen Parlamentarierinnen, im Senat gegen einen Gesetzentwurf zu stimmen, mit dem eheähnliche Lebenspartnerschaften für Hetero- und Homosexuelle eingeführt werden sollen. Das als "Cirinna" bekannte Gesetz, über das diese Woche im Senat debattiert wird, schlägt auch die Stiefkindadoption vor: PartnerInnen sollen das Kind, das LebensgefährtInnen in die Beziehung mitbringen, adoptieren dürfen. KritikerInnen des Gesetzentwurfs befürchten dadurch eine Schädigung des Kindeswohls und eine schleichende Zunahme von Leihmutterschaften, die in Italien verboten sind.

"Frau ist kein Ofen"

Leihmutterschaft sei eine schwere Beeinträchtigung der Rechte derFrauen. Die Gefahr sei, dass Körper ärmerer Frauen und ihre reproduktiven Funktionen dadurch als Ware genutzt werden, argumentierte Lorenzin. Sie gehört der konservativen Regierungspartei NCD (Neue Rechte Mitte) an.

"Der Körper der Frau ist kein Ofen, in dem man eine Torte, die Torte eines anderen backen kann. Es gibt nichts Schlimmeres für eine Frau, als dass ihr das Kind weggerissen wird, das sie zur Welt gebracht hat. Die Frau ist heute immer noch eine Sklavin, die ihren Herren ihre Kinder geben muss und sie nicht mehr sehen kann. Heute nennt man das Leihmutterschaft, doch es ist immer Sklaverei", erklärte Lorenzin.

Umstrittene Neuerungen

Das katholisch geprägte Italien ist eines der wenigen EU-Länder, in denen gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt sind. Die Regierung will keine Ehe für Lesben und Schwule, dafür aber die eingetragene Lebenspartnerschaft für hetero- und homosexuelle Paare durchsetzen. Das Gesetz enthält einige umstrittene Neuerungen. So sollen hetero- und homosexuelle Partner vor Gericht, am Finanzamt oder im Krankenhaus wie Eheleute behandelt werden. Sie können auch den Namen des anderen annehmen. Im Todesfall gehen Pensionsbezüge auf den Hinterbliebenen über. (APA, 4.2.2016)