Karl-Heinz Grasser: Für ihn gilt die Unschuldvermutung.

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Wien/Saint Paul – In der Causa Buwog/Grasser, in der es um Korruptionsverdacht bei der Privatisierung der Bundeswohnungen geht, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ihren "reparierten" Vorhabensbericht fertiggestellt und abgeschickt.

In den Kriminalfällen Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen (Buwog) und Terminal Tower Linz sei vor wenigen Tagen nach 14 Monaten Verzögerung erneut ein Vorhabensbericht ergangen, schreiben die "Salzburger Nachrichten" unter Berufung auf den Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Norbert Hauser.

Hauser spricht von insgesamt "33 Personen als Beschuldigte und weitere unbekannte Täter". Die Namensliste beinhaltet den "SN" zufolge zahlreiche Prominente: Allen voran Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sein Trauzeuge Walter Meischberger, der Immobilientreuhänder Ernst Karl Plech sowie der Lobbyist Peter Hochegger.

Untreue Bestechung

Die Palette der Anschuldigungen reiche von Untreue, Bestechung, Geschenkannahme durch Beamte, Geldwäsche, Fälschung eines Beweismittels und Unterschlagung bis zu versuchter Begünstigung. Nun müssen zunächst Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium beurteilen, ob das von den Korruptionsstaatsanwälten ausgearbeitete Vorhaben in der geplanten Form in die Tat umgesetzt wird.

Die Beschuldigten haben die Vorwürfe stets bestritten. Für alle gilt die Unschuldsvermutung. Für die Justiz ging es im Fall Buwog schon mehrmals zurück an den Start. Einerseits wegen Pannen, andererseits weil die Beschuldigten mit diversen Beweisanträgen und Eingaben immer wieder versuchten, das Verfahren in die Länge zu ziehen. Einen ersten Vorhabensbericht musste die Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen eines Zustellfehlers im November 2014 zurückrufen. Meischbergers Ex-Anwalt war versehentlich bei der Sichtung von bei ihm beschlagnahmten Akten nicht beigezogen worden. Weil sich der Tatbestand der Untreue mit Jahresbeginn 2016 im Wortlaut geändert hat, musste die Anklagebehörde ihren Vorhabensbericht an die neue Rechtslage anpassen.

Anklage oder Einstellung

Offiziell sei nicht bekannt, ob die Behörde für eine Anklage oder die Einstellung des seit September 2009 laufenden Ermittlungsverfahrens plädiert; allerdings spricht dem Zeitungsbericht zufolge viel dafür, dass es zu einem Strafverfahren vor einem Schöffengericht kommen wird. (APA, 5.2.2016)