Sonja Ablinger: "Frauen werden immer vertröstet."

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Wien – Der Unterhaltsvorschuss wurde mit Jahresbeginn wieder erhöht, der Höchstwert beläuft sich somit laut Justizministerium auf nun auf 576,98 Euro (bisher 570,14 Euro). Der Frauenring ortet dennoch einiges an Verbesserungspotenzial. "Frauen werden immer vertröstet, das finde ich extrem ärgerlich", stellte Vorsitzende Sonja Ablinger gegenüber der APA fest.

Den Unterhaltsvorschuss kann man beantragen, wenn ein Elternteil seiner Verpflichtung zur Unterhaltszahlung für ein Kind nicht nachkommt. Die Höhe des Vorschusses hängt dabei vom Alter des minderjährigen Kindes ab und ist entweder mit einem Höchstbetrag begrenzt oder richtet sich nach festen Beträgen. Mit 1. Jänner 2016 wurden diese wieder erhöht. Der Höchstbetrag wurde auf 576,98 Euro angehoben. Kinder, die bisher 200 Euro erhielten, bekommen nun 202 Euro, statt 286 gibt es nun 289 Euro und Kinder, die bisher 371 Euro erhielten, bekommen jetzt 376 Euro. Der Einbringungserfolg liegt derzeit bei über 58 Prozent, hieß es aus dem Justizministerium.

Unterhaltsvorschüsse bis Ende der Ausbildung

Der Frauenring pocht jedoch auf Änderungen: "Es ist besonders ärgerlich, dass sich hier seit Jahren nichts tut", denn gerade Alleinerzieherinnen seien oft von Armut betroffen, meinte Ablinger. Ein Problem sieht die ehemalige SPÖ-Abgeordnete etwa darin, dass alle Arten von Unterhaltsvorschüssen derzeit nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes gewährt werden. Gerade diese Jugendlichen, die sich gerade in Ausbildung befinden, seien auf regelmäßige Unterhaltszahlungen angewiesen. Der Frauenring fordert daher die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen unabhängig vom Alter der EmpfängerInnen bis zum Ende der Ausbildung.

Unterhaltsvorschuss wird etwa im Fall einer Inhaftierung gewährt, dies gilt allerdings nicht wenn die SchuldnerInnen im Ausland im Gefängnis ist oder sich in Polizeihaft befindet. Ablinger schlägt daher weiters vor, dass der Vorschuss bei jeglicher Art von Haft zumindest innerhalb der EU gewährt werden soll. (APA, 8.2.2016)