Wien/Brüssel/New York – Während laut einer EU-Verordnung das Bakterizid Triclosan in Hygieneartikeln wie Seifen verboten wurde, bleibt die Anwendung in Zahncremen weiter erlaubt. Der Grund für diese Tatsache liegt darin, dass Zahnpflegeprodukte nicht als Hygieneartikel definiert werden, sondern unter die EU-Kosmetikverordnung fallen, erläuterte Global-2000-Chemiker Helmut Burtscher am Montag im Gespräch mit der APA.

Laut Angaben der Umweltschutzorganisation wurde die Chemikalie, die aufgrund ihrer chemischen Langlebigkeit (Persistenz) und ihrer hormonellen Wirksamkeit seit langem in der Kritik steht, mit Entscheidung der EU-Biozidverordnung Ende Jänner für die Anwendung in Hygieneartikeln wie beispielsweise Seifen verboten.

Der US-amerikanische Zahnpasta-Hersteller Colgate-Palmolive verwendet dieses Bakterizid aber nach wie vor für seine Zahnpasten der Marke Colgate: Im Global-2000 Kosmetik-Check 2016 enthielten demnach sechs von 20 überprüften Zahnpasten der Marke Colgate diesen Wirkstoff.

Global 2000 schäumt

Verboten ist Triclosan künftig auch nur für "Biozidprodukte, die für die menschliche Hygiene verwendet und hauptsächlich zum Zwecke der Haut- oder Kopfhautdesinfektion auf die menschliche Haut bzw. Kopfhaut aufgetragen werden oder damit in Berührung kommen" – so lautet die Definition der EU-Chemieagentur (ECHA) für die vom Verbot betroffenen Artikel, zu denen der "Kosmetikartikel" Zahncreme nicht zählt. "Es konnte nicht eine Nebenwirkung bei Triclosan in kosmetischen Produkten festgestellt werden", sagte Colgate-Palmolive in einer von Global 2000 übermittelten Stellungnahme.

"Wenn ein Stoff laut EU-Bewertung für den Einsatz als Biozid nicht geeignet ist, hat er ganz bestimmt nichts in Körperpflegeprodukten wie zum Beispiel Zahnpasten verloren. An diesem Beispiel zeigt sich, wie wichtig die auch von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser geforderte Änderung der EU-Kosmetikverordnung tatsächlich ist", lautete hingegen die Aussage von Umwelt-Chemiker Burtscher zu dieser Causa. (APA, 8.2.2016)