Paris – Knapp drei Monate nach den Anschlägen von Paris hat die französische Nationalversammlung am Montag der Verankerung des Ausnahmezustands in der Verfassung zugestimmt. Für die Neuregelung stimmten am Abend 103 Abgeordnete, 26 Parlamentarier sprachen sich dagegen aus. Widerstand kam aus den Reihen der Grünen, der Linken und der Rechten. An der Sitzung nahm auch Premierminister Manuel Valls teil.

Mit der von Staatschef Francois Hollande gewollten Änderung soll der bisher lediglich in einem Gesetz geregelte Ausnahmezustand in die Verfassung aufgenommen werden. Die Änderung soll die Regierung mit erweiterten Befugnissen ausstatten.

Nach dem Gesetz darf der Notstand zunächst nur für zwölf Tage verhängt werden, eine Verlängerung bedarf der Parlamentszustimmung. Seit den Anschlägen vom 13. November mit 130 Toten gilt der Ausnahmezustand in Frankreich – zunächst noch bis Ende Februar.

Dreifünftelmehrheit notwendig

Nun soll sich der Senat mit der Verfassungsreform befassen. Beide Parlamentskammern müssen einen gleichen Text verabschieden. Gelingt dies, muss die Verfassungsreform bei einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern mit einer Dreifünftelmehrheit beschlossen werden.

Für heftigen Streit sorgt in Frankreich vor allem der zweite Teil der geplanten Verfassungsreform. Die Regierung will die Möglichkeiten ausweiten, Menschen nach einer Terrorismusverurteilung die französische Staatsbürgerschaft zu entziehen.

Bisher war dies nur bei Verurteilten mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich, die im Laufe ihres Lebens Franzosen wurden. Künftig soll die Strafmaßnahme auch bei gebürtigen Franzosen mit zwei Pässen anwendbar sein. Dies stößt bei vielen Abgeordneten der regierenden Sozialisten auf erbitterten Widerstand. In dem heftigen Streit um die geplante Reform trat Ende Jänner die französische Justizministerin Christiane Taubira zurück. (APA, 8.2.2016)