Die Ärztegewerkschaft Asklepios nennt sich zwar Gewerkschaft, darf aber keine Kollektivverträge verhandeln.

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Wien – Die Revolution ist vorbei, die Revoluzzer müssen nun mit Behörden kämpfen. Am Höhepunkt des Streites um die Umsetzung des neuen Arbeitszeitgesetzes zwischen Ärztekammer, Stadt Wien und Krankenanstaltenverbund (KAV) formierte sich die Ärztegewerkschaft Asklepios. Ein Jahr nach der Gründung der Interessenvertretung gibt es aber einen Dämpfer. Das Bundeseinigungsamt hat entschieden, dass die Gewerkschaft nicht als solche auftreten darf, die sogenannte Kollektivvertragsfähigkeit wurde der Ärztegewerkschaft nicht zuerkannt. Der Bescheid liegt dem STANDARD vor. Die zuständige Behörde konnte "keine Kriterien finden, die bei den relevanten Arbeitsbedingungen eine ausreichende Abgrenzung rechtfertigen".

Die Situation ist verfahren: Die Ärztekammer ist die Standesvertretung aller Mediziner, die Mitgliedschaft ist verpflichtend. Für Ärzte der Wiener Gemeindespitäler ist die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten zuständig. Doch weil sich die Wiener Ärzte durch sie in den Verhandlungen für das Arbeitszeitgesetz nicht ausreichend vertreten gefühlt haben, wurde nach deutschem Vorbild Asklepios gegründet – explizit als Vertretung für angestellter Ärzte.

Geringe wirtschaftliche Bedeutung

Die Behörde führt mehrere Gründe an, warum die Gewerkschaft nicht Gewerkschaft sein darf. Ausschlaggebend ist die geringe Anzahl an Mitgliedern, für die ein Kollektivvertrag abgeschlossen werden muss. Tatsächlich unterliegen die Ärzte der Landeskrankenhäuser, auch die des KAV, der Landesgesetzgebung. Sie brauchen keinen Kollektivvertrag, dieser gilt nur für die Ärzte der Ordens- und Privatspitäler. Doch den größten Zulauf hatte Asklepios eben unter den Ärzten der Gemeinde Wien. Als der Antrag im Mai 2015 eingebracht wurde, zählte Asklepios 1.805 Mitglieder, für 59 davon wäre ein Kollektivvertrag notwendig gewesen. Damit habe Asklepios keine wirtschaftliche Bedeutung.

Kritisiert wird in der Stellungnahme die Ausrichtung der Gewerkschaft ausschließlich auf Ärzte: Das Krankenanstaltenarbeitsgesetz gelte auch für andere Gesundheitsberufe, die in Krankenhäusern arbeiten.

Asklepios beruft

Außerdem wurde die fehlende Gegnerunabhängigkeit ins Treffen geführt. Gemeint ist: Eine Organisation muss klar der Arbeitgeber- oder der Arbeitnehmerseite zuordenbar sein. Bei Asklepios-Mitgliedern, die Privatordinationen haben und dort andere Kollegen anstellen, sei das aber nicht gegeben.

Für Gernot Rainer, Lungenfacharzt am Wiener Otto-Wagner-Spital und Gründer von Asklepios, ist der Bescheid nicht endgültig. Er will weitere Schritte gehen, wenn in Österreich alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft seien, auch die europäischen Instanzen bemühen, sagt er im STANDARD-Gespräch. Den Bescheid habe er zur Kenntnis genommen, bereits Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Das Schreiben liegt dem STANDARD vor.

Streit um Spartengewerkschaft

Rainer will Asklepios weiter als "Spartengewerkschaft für angestellte Ärzte" führen, denn verschiedene Berufsgruppen haben verschiedene Interessen. Er sieht die Ablehnung darin begründet, dass Ärztekammer, Wirtschaftskammer und ÖGB Mitspracherecht haben. Sie hätten laut Rainer "kein Interesse an einer Konkurrenzgewerkschaft". Er will Verfahrensmängel geltend machen: "Hier beißt sich die Katze in den Schwanz – wenn sie beurteilen, ob eine weitere Interessenvertretung hinzukommt."

Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, kann die Kritik am Prozedere nicht verstehen. Asklepios habe die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gewerkschaft eben nicht erfüllt. Dass es für eine neue Gewerkschaft schwierig sei, sich zu etablieren, räumt er aber im STANDARD-Gespräch ein. "Das ist absichtlich so geregelt, nur so kann das österreichische Kollektivvertragssystem gesichert werden". Ansonsten würden mehrere Gewerkschaften streiten, wer welche Löhne aushandelt. Außerdem sollen Gewerkschaften vom Branchenprinzip ausgehen, damit die Löhne innerhalb einer Sparte im Verhältnis zueinander stehen. (Marie-Theres Egyed, 10.2.2016)