Justizminister Wolfgang Brandstetter

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Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat am Dienstag den Entwurf für das neue Verwertungsgesellschaftengesetz in Begutachtung geschickt. Notwendig wurde die vorgelegte Neufassung durch eine EU-Richtlinie, die bis 16. April umzusetzen ist. Konkret geht es dabei um Herausforderungen durch Verwertungen im Internet, die mittels der Neufassung vereinfacht werden sollen.

Mehrgebietslizenzen

So soll etwa die Regelung für Mehrgebietslizenzen zu einer Konzentration der Rechte für die Online-Wiedergabe von Musikwerken in der EU führen. Hat eine Verwertungsgesellschaft den Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat, könnte diese künftig auch für Österreich multiterritoriale Lizenzen erteilen, wenn sie nach ihrem Heimatland dazu berechtigt ist.

Weiters zielt der Gesetzesentwurf auf einen Ausbau von Transparenz- und Berichtspflichten durch Verwertungsgesellschaften ab, womit Rechteinhaber Anspruch auf detaillierte Abrechnungen erhalten sollen und Jahresabschlüsse und Finanzinformationen zu einer besseren europaweiten Vergleichbarkeit führen sollen. Zudem ist eine ausführlichere Festlegung der Anforderungen zur Mitgliedschaft in einer Verwertungesellschaft vorgesehen, soll ein Beschwerdemanagement für Bezugsberechtigte eingerichtet werden, ist der Ausbau von alternativen Streitbeilegungsmechanismen angeführt und soll der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften eine "besonders wichtige Rolle" zukommen.

Frist bis 2. März

"Verwertungsgesellschaften ermöglichen den Nutzern einen einfachen Weg zu den erforderlichen Rechten und nehmen diese für Österreichs Kreative wahr. Sie verschaffen Werken bzw. ihren Urhebern Zugang zum Markt und sorgen so für eine Verbreitung der kreativen Leistungen. Mit dem Entwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 wird der gesetzliche Rahmen für Verwertungsgesellschaften modernisiert und an die Herausforderungen des digitalen europäischen Binnenmarkts angepasst", wird Brandstetter in einer Aussendung zitiert. Die Begutachtungsfrist für den vorliegenden Entwurf endet am 2. März. (APA, 9.2.2016)