Eines kann man der österreichischen Politik nicht vorwerfen: dass sie ihre Wähler mit unnötiger Offenheit belästigt. Bemerken kann man das etwa daran, dass das unwürdige Amtsgeheimnis nach wie vor in Kraft ist.

Dass die Wähler nicht durchblicken können – oder sollen -, wird auch durch die Regeln zur Finanzierung von Präsidentschaftswahlkämpfen deutlich. Zuwendungen von mehr als 50.000 Euro müssen sofort veröffentlicht werden. Wer das nicht will, kann seine Großspende einfach stückeln. Sein Name scheint dann drei Monate später im Rechenschaftsbericht auf – wenn Sieger oder Siegerin der Wahl längst im Amt ist. Das vollständige Bild für ihre Wahlentscheidung kann sich die Bevölkerung also erst dann machen, wenn es zu spät ist. Politikwissenschafter Hubert Sickinger fordert deshalb zu Recht, dass die Kandidaten schon eine Woche vor der Wahl ihre Einnahmen und Ausgaben offenlegen sollen. Was haben sie davon, die Wähler im Dunkeln darüber zu lassen, wer sie unterstützt?

Auch eine Beschränkung der Wahlkampfkosten, dessen Nichteinhalten völlig konsequenzlos bleibt, kann nur als schlechter Scherz verstanden werden.

Wie so oft ist es die Freiwilligkeit, die ein zahnloses Gesetz zu korrigieren vermag: Irmgard Griss (unabhängig) und Alexander Van der Bellen (Grüne) legen ihre Spendeneinnahmen aus freien Stücken offen. Ein lobenswerter Beitrag – der aber kein ordentliches Gesetz ersetzen kann. (Sebastian Fellner, 9.2.2016)