Protest: "Schützen Sie unsere Verfassung. Keine Aberkennung (der Staatsbürgerschaft, Anm.), kein Ausnahmezustand."

Foto: AFP / Geoffroy Van der Hasselt

Paris – Die französische Nationalversammlung hat für die Aufnahme des möglichen Entzugs der Staatsbürgerschaft in die Verfassung gestimmt. Die Mehrheit der Parlamentarier votierte am Dienstagabend für den zweiten Teil der von Präsident Francois Hollande gewollten Verfassungsreform. Damit sollen die Möglichkeiten ausgeweitet werden, Menschen nach einer Terrorverurteilung die Staatsbürgerschaft zu entziehen.

Bisher war der Entzug der Staatsbürgerschaft nur bei Verurteilten mit doppeltem Pass möglich, die im Laufe ihres Lebens Franzosen wurden. Künftig soll die Strafmaßnahme auch bei gebürtigen Franzosen anwendbar sein. Der zweite Teil der Verfassungsreform regelt auch die Bedingungen, unter denen Rechte aberkannt werden können, die an die Staatsangehörigkeit gebunden sind, etwa das Wahlrecht.

Verankerung des Ausnahmezustands

Die Nationalversammlung hatte am späten Montagabend bereits für eine Verankerung des Ausnahmezustands in der Verfassung gestimmt, der nach den Pariser Attentaten vom November mit 130 Toten verhängt worden war. Am Mittwoch sollen die Abgeordneten über die gesamte Verfassungsreform abstimmen. Diese muss dann noch vom Senat abgesegnet werden.

Besonders die geplante Verschärfung der Möglichkeiten zum Entzug der Staatsbürgerschaft hatte in den vergangenen Wochen für heftige Kritik gesorgt. In dem Streit um die Reform trat Ende Jänner die französische Justizministerin Christiane Taubira zurück. (APA, 10.2.2016)