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Die Rotationspflicht kommt, strittig sind weiterhin die Fristen.

Wien – Die geplante strengere Regulierung von Wirtschaftsprüfern wird zum Politikum. Wie berichtet, müssen in Österreich jene EU-Vorgaben umgesetzt werden, die eine externe Rotationspflicht für Bilanzprüfer vorschreiben. Unternehmen von öffentlichem Interesse, Banken, Versicherungen und börsennotierte Konzerne, müssen künftig regelmäßig ihren Abschlussprüfer wechseln.

Zudem muss eine neue Aufsichtsbehörde für den Berufsstand geschaffen werden. Die Behörde wird weisungsfrei gestellt sein und bekommt das Recht, hohe Verwaltungsstrafen zu verhängen. Eingerichtet werden muss sie daher per Verfassungsbeschluss, SPÖ und ÖVP brauchen also im Nationalrat die Stimmen von Grünen oder Freiheitlichen. Das Gesetz ist bereits in Begutachtung.

Die beiden Oppositionsparteien bringen sich für Verhandlungen in Stellung – allerdings mit sehr unterschiedlichen Standpunkten. Die FPÖ warnt vor einer Überregulierung der Branche, während die Grünen ihrerseits eine mögliche Verwässerung sehen.

Inspektionen bei Prüfern

Wichtigste Aufgabe der künftigen Aufsichtsbehörde wird es sein, Inspektionen bei Wirtschaftsprüfern durchzuführen. Die Inspektoren dürfen dabei in Unterlagen blicken und Befragungen vornehmen. In den vergangenen Jahren gab es eine Reihe von Banken, etwa die Hypo, die mit Steuergeld gerettet werden mussten, obwohl in den geprüften Bilanzen alles in Ordnung schien. Das Rotationssystem und die Inspektionen sollen die Qualität der Bilanzkontrollen verbessern.

In ihrer aktuellen Form werde man die Regierungsvorlage ablehnen, heißt es bei der FPÖ. Ihr Finanzsprecher Hubert Fuchs stößt sich an den Kosten der Aufsichtsbehörde, jährlich sind drei Millionen Euro veranschlagt. Ein Fünftel davon will der Bund zuschießen, den Rest sollen die Prüfer berappen. Das Ganze sei viel zu teuer, sagt Fuchs, "das wirkt nach einem aufgeblähten Apparat." Er fordert überhaupt wie auch Branchenvertreter, dass der Staat einen höheren Anteil übernimmt. "Wozu zahlen wir Steuern, wenn man dann die Kosten derart massiv auf die Branche abwälzt?"

Ende der Selbstkontrolle

Hinter den Kulissen wird auch darum gerungen, welche Rolle die Bilanzkontrolleure künftig bei ihrer eigenen Überwachung übernehmen. Derzeit überwacht ein siebenköpfiger Ausschuss die Arbeit der Prüfer, dem lauter Berufsvertreter angehören.

Das wird sich ändern. In der neuen Behörde dürfen aktive Prüfer nicht in den Vorstand einziehen. Doch ein siebenköpfiges Gremium, das dem bestehenden Ausschuss sehr ähnelt, soll die Staatsbehörde künftig beraten dürfen. Fuchs verlangt, dass die Siebenergruppe aufgewertet wird. Sie soll die primären Kontrollaufgaben übernehmen.

Bei den Grünen zeigt sich Budgetsprecher Bruno Rossmann mit der Aufsichtsstruktur zufrieden. Der Knackpunkt für die grüne Zustimmung liege bei den Rotationszeiten. Das Gesetz dazu befindet sich noch in Ausarbeitung. Bei Banken und Versicherungen hat die Finanzmarktaufsicht FMA auf kürzestmögliche Fristen gedrängt. Geworden sind es für diese Unternehmen dem Vernehmen nach zehn Jahre. Für Börsenunternehmen dürfte es eine Rotation alle 20 Jahre geben. "Ein viel zu langer Zeitraum", sagt Rossmann. Mit der Rotationspflicht will die EU verhindern, dass Abschlussprüfer von einzelnen Unternehmen zu sehr abhängig werden. Bei so langen Zeiträumen könne davon keine Rede sein, sagt Rossmann. Rund 2900 Wirtschaftsprüfer, Einzelpersonen und Gesellschaften, gibt es in Österreich. In der EU-Richtlinie ist eine zehjährige Rotation als Regelfall vorgesehen – wobei Ausnahmen erlaubt sind. (András Szigetvari, 11.2.2016)